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Wiederholungswahl

Berlin: Briefwahlunterlagen für Wiederholungswahl werden ab Montag verschickt

Die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin steht vor der Tür. Gewählt werden kann auch wieder per Brief. Die Unterlagen dafür gehen heute raus.

Team News Charlotte Pfeifer cp/dpa
2 Min
Vorab gewählt: Die roten Wahlbriefe wurden auch erst am Wahlsonntag geöffnet.

Vorab gewählt: Die roten Wahlbriefe wurden auch erst am Wahlsonntag geöffnet.

© Treiber/dpa

Für die Wiederholung der Bundestagswahl von 2021 werden in Berlin ab Montag die Briefwahlunterlagen verschickt. Es wird davon ausgegangen, dass bei der Wiederholungswahl besonders viele Berliner per Brief abstimmen werden. Der Anteil an Briefwählern könnte, laut Landeswahlleiter Stephan Bröchler, bei mehr als 50 Prozent liegen. Das wären noch einmal deutlich mehr als bei der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im vergangenen Februar mit 44,5 Prozent.

Grund für eine mögliche hohe Briefwahlbeteiligung sei das Datum des Wahltags am 11. Februar. Einen Tag später enden in Berlin die Winterferien. Bröchler vermutet, dass viele Berliner Familien an dem Tag erst aus dem Urlaub zurückkehren – und somit nicht persönlich in einem Wahllokal wählen gehen können. Bröchler appellierte an alle, die diese Möglichkeit nutzen wollen, die Briefwahl rechtzeitig zu beantragen und den entsprechenden roten Wahlbrief möglichst bis zum 1. Februar zurückzuschicken, damit er rechtzeitig ankommt.

Wiederholungswahl: Stimme kann auch in Wahllokal abgegeben werden

Es gebe aber auch die Briefwahl in den ständigen Bezirkswahlämtern. Dort gibt es die Möglichkeit, seine Stimme vor Ort abzugeben, wenn man Briefwahl beantragt hat. Insgesamt seien die Landeswahlleitung und die Bezirkswahlämter gut auf die Wiederholungswahl vorbereitet, sagte Bröchler. Das Verschicken der Wahlbenachrichtigungen habe in der letzten Woche wie geplant begonnen.

Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 hatte es in Berlin zahlreiche Pannen und Probleme gegeben. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 19. Dezember, dass die Wahl in 455 Wahlbezirken inklusive der zugehörigen Briefwahlbezirke wiederholt werden muss – und zwar mit Abgabe der Erst- und Zweitstimme.

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