CSD

Berliner CSD-Anschlag: „Viele offene Fragen“ bei Sitzung des Innenausschusses

Der Innenausschuss berät über den tödlichen Angriff beim Berliner CSD. Die Opposition fordert Aufklärung, Dobrindt will schärfere Gesetze.

3 Min
Der Innenausschuss des Bundestags beschäftigt sich mit dem Anschlag beim Berliner CSD.

Der Innenausschuss des Bundestags beschäftigt sich mit dem Anschlag beim Berliner CSD.

© Christoph Soeder/dpa

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day fordert die Opposition eine umfassende Aufklärung durch die Bundesregierung. In einer Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages beriet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag mit den Fraktionen und Sicherheitsbehörden über Konsequenzen aus der Tat.

Bei dem Angriff am 25. Juli hatte ein 21-Jähriger nach Angaben der Behörden zunächst einen Lieferwagen in eine Menschenmenge im Berliner Tiergarten gesteuert und anschließend mit einer Stichwaffe auf weitere Menschen eingestochen. Eine Frau aus Polen wurde getötet, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Der als Gefährder eingestufte mutmaßliche Täter befand sich nach einer Gerichtsentscheidung auf freiem Fuß und wurde am Tag nach dem Angriff von der Polizei erschossen.

An der auf Antrag von Grünen und Linken einberufenen Videokonferenz nahmen auch die Chefs von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt Jens Rommel sowie die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) teil.

Grüne kritisieren Informationsfluss an das Gericht

Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Sitzung habe gezeigt, dass noch viele Fragen offen seien. Als eklatantes Versäumnis wertete er, dass dem Gericht die Gefährdungseinstufung des mutmaßlichen Täters und weitere relevante Erkenntnisse offenbar nicht vorgelegen hätten. Dobrindt habe eine Chronologie der Ereignisse zugesagt, diese aber bislang nicht vorgelegt.

Der CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann sieht dagegen keine Versäumnisse bei den Sicherheitsbehörden. Alle Informationen über den Täter hätten vorgelegen, sagte er AFP. Die entscheidende Frage sei, warum die Berliner Justiz so agiert habe und warum der mutmaßliche Attentäter nach Jugendstrafrecht verurteilt worden sei. Der Mann hatte zuvor versucht, in den Libanon auszureisen, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat anzuschließen.

Dobrindt will Unterbindungsgewahrsam ausweiten

Dobrindt erklärte, es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass eine Verurteilung des Gefährders zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung ausgesetzt worden sei. Die Regelungen zur Bewährung und das Jugendstrafrecht müssten nachgeschärft werden, so der Minister. Zudem brauche es eine bundesweit anzuwendende Regelung für Unterbindungsgewahrsam sowie erweiterte Möglichkeiten zur Anordnung von Fußfesseln bei Gefährdern.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, plädierte in der Rheinischen Post für eine sorgfältige Aufarbeitung. Dass die Behörden bislang keine vollständige Chronologie veröffentlicht hätten, sei angesichts der laufenden Ermittlungen nicht ungewöhnlich.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema