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Epidemische Lage verlängert: Wer hat dafür, wer dagegen gestimmt?

Bund und Länder behalten die Sonderbefugnisse zur Einschränkung von Grundrechten für weitere drei Monate. Welche Partei stimmte wie ab? Ein Überblick.

2 Min
Zwei Polizisten nehmen an einer Tram-Haltestelle in Bayern die Personalien einer Bürgerin auf. Die Frau soll gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verstoßen haben.

Zwei Polizisten nehmen an einer Tram-Haltestelle in Bayern die Personalien einer Bürgerin auf. Die Frau soll gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verstoßen haben.

© dpa/Nicolas Armer

CDU/CSU

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SPD

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AfD

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FDP

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Die Linke

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B90/ Grüne

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Bis auf Stimmen von Mitgliedern von CDU/CSU sowie der SPD gab es demnach keine Stimme für die Verlängerung. Auffallend ist zudem, dass die SPD nahezu einstimmig für das Fortbestehen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gestimmt hat. Während bei der CDU/CSU 16 Mitglieder dagegen gestimmt hatten, gab es bei den Sozialdemokraten nur zwei Gegenstimmen. Sie kamen von dem Volljuristen Marcus Held sowie dem Rechtsexperten Florian Post. Die Namen aller Politiker mit der jeweiligen Information, ob und wie er/sie abgestimmt hat, finden Sie hier.

Ausgangsbeschränkungen, Versammlungsverbote, Reiseeinschränkungen

Die Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist die Voraussetzung für Eingriffe in die Grundrechte. Die Bundesregierung kann sie auch ohne Beteiligung des Bundesrates anordnen. Aufgrund besagter Feststellung kann die Bundesregierung Corona-Verordnungen, Anordnungen und Verbote erlassen, die dann für die Länder Grundlage für Corona-Beschränkungen bilden. Dazu zählen unter anderem Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Versammlungsverbote, Betriebsschließungen oder Reiseeinschränkungen.

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