Kriminalität

Gericht: Berliner Bordellchef soll Nebentätigkeit als Graffiti-Größe „Drow“ nachgehen

Unter dem Szene-Namen „Drow“ soll ein in Berlin bekannter Zuhälter dutzende Züge besprüht haben. Die Beweislage ist dünn und Zeugen können sich nur vage erinnern.

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Graffitis an Berliner U-Bahnen: Kunst oder Vandalismus?

Graffitis an Berliner U-Bahnen: Kunst oder Vandalismus?

© Müller-Stauffenberg/IMAGO

Einem Haupt- und zusätzlich einem Nebenjob nachzugehen, ist nichts Ungewöhnliches. Die Mieten in Berlin sind teuer. Das Leben auch. Die Berufskombination Bordellbesitzer und Graffitisprayer sorgt nun jedoch für Aufregung. Das Amtsgericht Tiergarten legt dem Angeklagten Aurel J. M., einem stadtbekannten Zuhälter, nun seinen Nebenjob zur Last.

Demnach soll M. nach getaner Arbeit regelmäßig mit einer Spraydose im Gepäck losziehen und im großen Stil Vandalismus betreiben. Er hat sogar ein Graffiti-Buch veröffentlicht und präsentiert seine neuesten U-Bahn-Kunstwerke regelmäßig auf Instagram. Ein Hobby, mit dem M. seit der Veröffentlichung seines Buchs auch Geld verdient. Die BVG und die Berliner Polizei wollen dem Vandalismus nun ein Ende setzen.

Die Beweislage scheint klar. Aber nur auf den ersten Blick.

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