Prozess vor dem Berliner Landgericht

Tod eines 17-Jährigen: Staatsanwalt sieht in tödlicher Prügelattacke Mord

Im Prozess um die tödliche Prügelattacke in der Berliner Hasenheide schweigen die Angeklagten. Das Motiv der Tat soll Eifersucht gewesen sein.

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Falco K. wollte mit der Tat seinem Nebenbuhler offenbar eine Abreibung erteilen. Er soll auf das spätere Opfer René L. eifersüchtig gewesen sein.

Falco K. wollte mit der Tat seinem Nebenbuhler offenbar eine Abreibung erteilen. Er soll auf das spätere Opfer René L. eifersüchtig gewesen sein.

© Olaf Wagner

Als das Foto von René L. an diesem Mittwoch zum Auftakt des Prozesses gegen die mutmaßlichen Peiniger des Jugendlichen gezeigt wird, herrscht Stille im Saal. Vor dem Berliner Landgericht sind drei junge Männer und eine Frau wegen des Todes von René L. angeklagt. Staatsanwalt Sebastian Warneck wirft dem 25-jährigen Jason F. und dem ein Jahr jüngeren Leon Fr. vor, René L. ermordet zu haben. Sie sollen den Jugendlichen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zusammengeschlagen und getötet haben. Die Anklage gegen den 22-jährigen Falco K. und die gleichaltrige Aileen T. lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei. Für sie sei der tödliche Ausgang der Prügelattacke vorhersehbar gewesen, so der Staatsanwalt.

Für ein „klärendes Gespräch“ in die Hasenheide gelockt

„Es geht in dem Fall um Eifersucht und um das Sorgerecht für ein Kleinkind“, sagt Warneck später in einer Prozesspause. Die Konstellation des Falles ist kompliziert: Falco K. und seine gute Bekannte Aileen T. sollen René L. am Abend des Tattages unter einem Vorwand in die Hasenheide gelockt haben, um mit ihm ein „klärendes Gespräch“ zu führen, wie es Warneck in der Anklage formuliert. Denn der Jugendliche lebte seit geraumer Zeit mit der einstigen Lebensgefährtin und dem Kind von Falco K. zusammen. Schon vor dem Tattag soll es zwischen dem eifersüchtigen Ex-Freund und René L. zum Streit gekommen sein. Auch Jason F. und Leon Fr., offenbar Bekannte der mitangeklagten Frau, sollen sich zu diesem Zeitpunkt im Park aufgehalten haben. Sie sollten, wie mit Falco K. und Aileen T. verabredet, dem 17-Jährigen „eine Abreibung verpassen“, ihn bestrafen.

Doch die Abreibung geriet zu einer wahren Gewaltorgie. Jason F. und Leon Fr. sollen sich gegen 18.30 Uhr auf ihr Opfer gestürzt haben. Der Angriff sei für René L. völlig überraschend gewesen, sagt Warneck. Mehrfach hätten die beiden jungen Männer mit massiver stumpfer Gewalt auf den Kopf des Jugendlichen eingeprügelt. Dann soll Leon Fr. mit einer Glasflasche mindestens einmal wuchtig auf den Kopf von René L. geschlagen haben. Anschließend traf den Schwerverletzten noch ein Faustschlag auf das linke Auge.

Ein Polizist traf mit einer Kollegin kurz nach 19 Uhr am Tatort ein. Der Schwerverletzte habe noch aufstehen und zum Rettungswagen laufen können, erinnert sich der 24-jährige Beamte als Zeuge vor Gericht. René L. habe jedoch nichts mehr sagen können. Er habe mit leichten Nicken oder Kopfschütteln antworten können. Die Fragen, ob er die Täter gekannt habe und ob er ausgeraubt worden sei, habe René L. verneint, sagt der Polizist. Dann hätten die Rettungssanitäter darauf gepocht, den Jugendlichen sofort ins Krankenhaus zu bringen.

Der junge Beamte erzählt, dass er den Schwerverletzten in der Klinik noch einmal gesehen habe. Da sei René L. jedoch nicht mehr ansprechbar gewesen. „Ich habe Verletzungen solchen Ausmaßes noch nie gesehen“, sagt er. Ihm seien die Bilder des Verletzten wochenlang nicht aus dem Kopf gegangen. Das Ausmaß der Gewalt habe ihn nachhaltig erschüttert.

Massive Hirnblutung und ein Hirnödem führten zum Tod

René L. hatte durch den Schlag mit der Flasche eine Impressionsfraktur des Schädels erlitten. Die Verletzung führte zu einer massiven Hirnblutung und einem Hirnödem. Trotz sofortiger Notoperation starb der 17-Jährige am 31. Januar.

Die vier Angeklagten sagen an diesem ersten Prozesstag nichts zu den Vorwürfen. Die Verteidiger der jungen Männer haben zumindest für den dritten Verhandlungstag Anfang September eine Einlassung in Aussicht gestellt. Keiner ihrer Mandanten hat einen Beruf erlernt. Aileen T., die noch zur Schule geht und ein Kind hat, weint, als sie sich zu ihren persönlichen Verhältnissen äußern soll.

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