Die Farbattacke der Letzten Generation auf das Brandenburger Tor vor drei Wochen hat erheblichen Schaden angerichtet und ist von lang anhaltender Wirkung. Die Reinigung werde mehrere Wochen dauern, die Kosten dafür sich auf eine sechsstellige Summe belaufen. Das teilte die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) mit. Und Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) kündigt an, wie er die Kosten für die Schadensbehebung einzutreiben gedenkt.
„Wir werden diese Kriminellen zur Rechenschaft ziehen. Für die Kosten ihrer Straftaten müssen sie persönlich geradestehen“, sagte Evers der Sendung „RTL Direkt“. Im Gespräch mit der Berliner Zeitung zeigte der Finanzsenator zudem den Weg auf, den die BIM und mit ihr der Berliner Senat einschlagen wollen.
Neben dem Strafrecht, bei dem es um den Tatbestand der Sachbeschädigung gehen wird, solle auch zivilrechtlich gegen die Aktivisten vorgegangen werden, so Evers. Der Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht eine sogenannte Verschuldenhaftung aufgrund einer „unerlaubten Handlung“ vor. In diesem Fall stehe etwa der Weg in die Privatinsolvenz nicht offen, so Evers. Das bedeute, dass tatsächlich jeder Beteiligte zur Kasse gebeten werde. Solche Ansprüche könnten sogar vererbt werden.
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Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hatten am 17. September alle Säulen des Brandenburger Tors mit oranger Farbe besprüht. Die Polizei nahm 14 Klimaaktivisten fest. Gegen sie wird wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung ermittelt.
Unterdessen gehen die Reparaturarbeiten am Brandenburger Tor weiter. Nach Angaben der BIM sind etwa 80 Prozent der Schmierereien bereits beseitigt. „Der Rest wird kompliziert“, sagt Sprecherin Johanna Steinke auf Anfrage der Berliner Zeitung. Der Wasseranteil der Farbe habe dafür gesorgt, dass das Gemisch tiefer eingedrungen ist als zunächst angenommen, so Steinke.
Um den empfindlichen Sandstein möglichst schonend zu behandeln, werde voraussichtlich eine Kombination aus verschiedenen Verfahren angewendet werden müssen, heißt es von der BIM. Auch der Einsatz von Lasertechnik werde geprüft.
So oder so werden die Arbeiten noch mehrere Wochen dauern und die Kosten entsprechend steigen, so die BIM. Eine verbindliche Aussage sei noch nicht möglich. In jedem Fall werde aber mit einer sechsstelligen Summe gerechnet, auch weil das Tor für die Arbeiten stellenweise eingerüstet werden müsse.
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Während die Ansprüche gegenüber den Verursachern des Schadens juristisch gesichert werden sollen, will die schwarz-rote Koalition in Berlin auch die Kompetenzen der Polizei in deren Vorgehen gegen die Klima-Kleber erweitern. So haben sich CDU und SPD am Dienstag auf einen Entwurf für die Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog), des sogenannten Polizeigesetzes, geeinigt.
Darin sind Änderungen auch beim Präventivgewahrsam geplant. Zurzeit beträgt die Höchstdauer in Berlin zwei Tage. Künftig sollen Menschen, von denen schwere Straftaten erwartet werden, auf Beschluss eines Richters bis zu fünf Tage eingesperrt werden können, bei mutmaßlichen Terroristen sind es sogar bis zu sieben Tage. Da Straßenblockaden nicht zu schweren Straftaten zählen, werden Klimaaktivisten der Letzten Generation weiterhin höchstens zwei Tage vorbeugend in Haft genommen. Allerdings könnten die Klimaaktivisten künftig einfacher als bisher vorbeugend eingesperrt werden.
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