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Der Galgenvogel: Gustav Völpel war Henker und Gangster zugleich

Gustav Völpel half nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bei der Vollstreckung zahlreicher Todesurteile. Dabei war er selbst ein berüchtigter Verbrecher.

Ernst Reuß
8 Min
Sektorengrenze im Jahr 1948: Weil er im Westsektor verhaftet wurde, entging Gustav Völpel wohl der Hinrichtung.

Sektorengrenze im Jahr 1948: Weil er im Westsektor verhaftet wurde, entging Gustav Völpel wohl der Hinrichtung.

© Granger/imago

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Während unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg die sowjetischen Kommandanten Erschießungen und die amerikanischen Befehlshaber Erhängungen bevorzugten, verurteilten deutsche Gerichte Delinquenten zum Tod durch die Guillotine. Scharfrichtergehilfe in Berlin war damals ein „Galgenvogel“ namens Gustav Völpel, genannt „Scharfrichter-Hannes“. Völpel war aber als Tippgeber und Hehler gleichzeitig auch Mitglied der berüchtigten Gladow-Bande, einer der berühmtesten Berliner Gangsterbanden der Nachkriegszeit.

Inzwischen gibt es Filme und Theaterstücke über diese Gauner und diesen Teil der turbulenten Berliner Nachkriegsgeschichte. Vorbild des Gründers Werner Gladow war – angeregt von Kinobesuchen und Kriminalromanen – der legendäre Mafioso Al Capone. Das Markenzeichen seiner Bande: Maßanzüge, weiße Krawatte und Budapester Schuhe. Der 19-jährige Gladow wurde nach einer wilden Schießerei in Friedrichshain festgenommen und zusammen mit einigen Mitgliedern seiner Bande trotz ihres jugendlichen Alters 1950 in der DDR hingerichtet. Verurteilt wurden sie wegen Mordes, Mordversuches und Raubes. Völpel hatte Glück. Er wurde in West-Berlin angeklagt.

In der unmittelbaren Nachkriegszeit waren Morde nicht gerade selten. Ende November 1946 gab es beispielsweise innerhalb von 48 Stunden sechs Raubmorde. Zwischen August 1945 und Dezember 1946 wurden mehr als 600 Anzeigen wegen Mordes erstattet. Ein Vielfaches dessen, was an Zahlen für die Zeit vor dem Krieg bekannt ist, wobei nicht vergessen werden darf, dass einige der Geschehnisse am Kriegsende erst jetzt aufgeklärt werden konnten. Die Höchstzahl der von westdeutschen Gerichten verhängten Todesurteile soll im Jahr 1948 erreicht worden sein – ungefähr 50 Fälle –, wobei die Vollstreckung aber meistens ausblieb.

Berlin im Jahr 1947

Berlin im Jahr 1947

© Kindermann/imago

Am 23. Mai 1949 schaffte die Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz die Todesstrafe ab. Eine populäre Entscheidung war dies nicht, denn die überwiegende Mehrheit der Bürger sprach sich für die Beibehaltung von Exekutionen aus. Der letzte Straftäter wurde in den Westzonen am 18. Februar 1949 in Tübingen hingerichtet. Es handelte sich dabei um den verurteilten Mörder Richard Schuh. Die Alliierten vollstreckten allerdings auch nach Gründung der BRD noch Todesurteile, die letzten am 7. Juni 1951, als in Landsberg am Lech sieben deutsche Kriegsverbrecher gehängt wurden.

Die sowjetische Militärjustiz vollstreckte Todesstrafen jedoch weiterhin, auch noch einige Jahre nach Gründung der DDR, die erst 1987 auf die Todesstrafe verzichtete. Da sowjetische Militärtribunalurteile zumeist mit einer Deportation in die Sowjetunion verbunden waren, sind die in der Forschung kursierenden Zahlen sehr unterschiedlich. Nach Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 bis zu Josef Stalins Tod 1953 sollen sowjetische Militärtribunale in Moskau etwa 1000 Deutsche zum Tod verurteilt haben. Stalin wähnte überall Spione. Und seine Vasallen agierten oft willkürlich. Schon ein Kontakt nach West-Berlin konnte zur Todesstrafe führen.

In West-Berlin wurde die Todesstrafe offiziell am 20. Januar 1951 abgeschafft, auch wenn bis kurz vor der Wiedervereinigung 1990 nach alliiertem Recht in West-Berlin theoretisch noch die Todesstrafe galt. Bei besonders schweren Verstößen gegen das alliierte Kriegswaffenkontrollratsgesetz und bei Sabotage gegen Einrichtungen und Angehörige der Alliierten blieb die Gerichtsbarkeit der Alliierten in Kraft. Dort konnten Todesurteile weiterhin verhängt werden, in der Praxis wurden sie jedoch nie vollzogen.

Wegen Wehrkraftzersetzung verurteilt

Scharfrichtergehilfe in Berlin war direkt nach dem Krieg, wie bereits erwähnt, Gustav Völpel alias „Scharfrichter-Hannes“. Er wurde anfangs von der Obrigkeit dringend gebraucht und genoss daher Privilegien. Völpel war einer von zwei Gehilfen des Henkers und musste die Delinquenten vorbereiten und nach der Hinrichtung wegschaffen. Er war aber auch ein ausgesprochener „Galgenvogel“, dem es nach dem Ende des Nationalsozialismus gelungen war, als früherer KZ-Häftling und angebliches Opfer des Faschismus zu seinem Posten zu kommen.

Er war gegen Kriegsende im Konzentrationslager Dachau inhaftiert, wobei es über den Grund verschiedene Versionen gibt. Er selbst gab sich selbstredend als Widerstandskämpfer aus, der wegen Wehrkraftzersetzung zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden sei. In seinem Lebenslauf vom 11. Juni 1945 schrieb er: „Kampf war mein Leben. Kampf für Gerechtigkeit, Frieden, Arbeit und Brot.“

Gustav Völpel war gegen Kriegsende im Konzentrationslager Dachau inhaftiert.

Gustav Völpel war gegen Kriegsende im Konzentrationslager Dachau inhaftiert.

© Gerhard Rauchwetter/dpa

Als Opfer des Faschismus anerkannt

Im Ersten Weltkrieg hatte er sich als Freiwilliger gemeldet, doch später angeblich für Hitler und den Nationalsozialismus nichts übrig. So will er im Februar 1942 vor einer Menschenmenge gegen die Nationalsozialisten agitiert haben. Völpel schilderte dies folgendermaßen: „Ich erörterte russische Verhältnisse und lobte diese. Alles jubelte mir zu, doch einige haben mich verraten und überlieferten mich der Gestapo.“

Ein entsprechender Strafregisterauszug ist bislang nicht aufgefunden worden, er könnte aber in den Kriegswirren verloren gegangen sein. Aktenkundig ist lediglich ein Rosenkrieg mit seiner ersten Frau, die er 1937 vor dem Krieg wegen einer Abtreibung angezeigt hatte. Danach hatte er die Scheidung eingereicht.

Am 11. Dezember 1946 wurde er als Opfer des Faschismus vorgeschlagen und anerkannt, wobei das folgende Bekenntnis den Ausschlag gegeben haben könnte: „Glaube, Hoffnung und Liebe gab mir die Rote Armee wieder.“

Bereits im Dezember 1947 wurde Völpel wegen krimineller Verfehlungen der Opferstatus aber wieder aberkannt. Seine Einsprüche nutzten ihm nichts. Er ging an die Öffentlichkeit und schrieb dem Berliner Rundfunk: „Lieber Rundfunk, wie von vielen Menschen will auch ich Dir mein Vertrauen entgegen bringen. Du bist meine letzte Hoffnung.“ Er bekam den Ausweis allerdings nicht mehr zurück. Als man am 25. April 1949 über seinen Einspruch verhandeln wollte, saß er erneut in Untersuchungshaft. Die Verhandlung wurde vertagt.

„Scharfrichter-Hannes“, wie er sich im Bekanntenkreis gerne nennen ließ, tat bei angeblich 48 Hinrichtungen seine Arbeit. Dem Vernehmen nach war er es, der den allerersten Delinquenten Karl Kieling und den letzten in Berlin Guillotinierten Berthold Wehmeyer köpfte. Allerdings sind diese Angaben mit großer Vorsicht zu genießen, denn Völpel prahlte gerne mit seinen vermeintlichen Taten. In Kielings Hinrichtungsprotokoll sind ein anderer Scharfrichter und ein anderer Scharfrichtergehilfe genannt. Und bei Wehmeyers Hinrichtung dürfte Völpel schon suspendiert gewesen sein oder im Knast gesessen haben.

Menschen versammeln sich im Jahr 1947 in der Friedrichstraße vor einem Lebensmittelladen.

Menschen versammeln sich im Jahr 1947 in der Friedrichstraße vor einem Lebensmittelladen.

© United Archives/imago

Völpel beschwert sich über die Presse

1948 stand er zum ersten Mal nach dem Krieg vor Gericht. Seine für den 28. März 1948 angesetzte Verhandlung in Berlin-Mitte wegen eines Straßenraubes und schwerer Körperverletzung konnte aber nicht stattfinden, weil er in Dresden drei Todesurteile an Kriegsverbrechern zu vollstrecken hatte. Diese Kuriosität wurde in zahlreichen Presseartikeln thematisiert, was Völpel allerdings nicht davon abhielt, weitere Straftaten zu begehen und zusammen mit seiner Frau Martha den Tageszeitungen zahlreiche Interviews zu geben.

Später sollte sie sich beschweren, die Presse habe ihren Mann wegen der Nennung seines Namens „gesellschaftlich unmöglich gemacht“. Völpel wurde schließlich wegen einer seiner vielen Verurteilungen aus dem Justizdienst entlassen, als er mit der selbst entworfenen gelb-schwarzen Scharfrichtermaske in der Manteltasche geschnappt wurde. Über seine Zusammenarbeit mit der Gladow-Bande war zu diesem Zeitpunkt noch nichts bekannt.

Völpel und Gladow, der noch bei seiner Mutter wohnte, waren indes fast Nachbarn. Sie wohnten im Samariterviertel in Berlin-Friedrichshain: Völpel in der Gabelsberger Straße, Gladow in der Schreinerstraße. Noch im Februar 1950 – einen Monat vor dem Gladow-Prozess – wurde Völpel in Moabit zu zwei Jahren verurteilt: Als angeblicher Kriminalbeamter hatte er bei einem Schwarzhändler 4000 Westmark, 15 Kisten Schokolade und 30.000 amerikanische Zigaretten „beschlagnahmt“. Inzwischen kannte man aber seine Verbindungen zu Gladow. In der Zeitung hieß es, er sei der geistige Urheber der Verbrechen der Gladow-Bande und einer der gefährlichsten Verbrecher Berlins. Die westliche Justiz weigerte sich jedoch, ihn in den Ostsektor auszuliefern.

Im Spiegel war am 27. April 1950 zu lesen: „Wegen Körperverletzung, die der Henker in seinem Nebenberuf als ambulanter Gold- und Silberwarenhändler am Alexanderplatz verübte, bekam er 1948 eine zweimonatige Gefängnisstrafe und mußte den Justizdienst quittieren. […] Vor den beiden letzten Aburteilungen hatte Völpel den jetzt im Ostsektor zum Tode verurteilten Bandenführer Werner Gladow und dessen Komplicen ‚Bomme‘ Redzinski zu einem bewaffneten Raubüberfall gegen zehn Prozent Gewinnbeteiligung angestiftet. Es ging um 80 000 DM West.“

Der Strausberger Platz in den 50er-Jahren. Sowohl Völpel als auch Gladow lebten in Berlin-Friedrichshain.

Der Strausberger Platz in den 50er-Jahren. Sowohl Völpel als auch Gladow lebten in Berlin-Friedrichshain.

© H. Bunck/imago

Seine Frau verrät alle Details

Schließlich wurde Völpel am 21. April 1950 im Westsektor zu sieben Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Das war wahrscheinlich sein Glück, denn im Ostsektor wäre er möglicherweise selbst Opfer eines Scharfrichters geworden. Seine Strafe saß er in der Justizvollzugsanstalt Tegel ab, aus der er 1957 entlassen wurde, ehe er bereits 1959 starb.

Im Gefängnis war Völpel zu Gladow befragt worden, hatte aber geschwiegen. Das hielt die Berliner Zeitung vom 9. Juni 1949 allerdings nicht davon ab, mit dem Titel „Verpfiff Henker Hannes den Bandenchef?“ aufzumachen. Genau deswegen soll Werner Gladow mit dem Gedanken gespielt haben, Völpel vergiftetes Essen in die U-Haft bringen zu lassen. Es war jedoch Völpels zweite Frau Martha, die der Prostitution nachging und ihr Gewerbe rund um den Alexanderplatz betrieb, die ausgepackt hatte.

Sie verübelte Gladow, dass ihr Mann im Gefängnis saß und der Bandenchef ihr den Beuteanteil vorenthielt. Sie verriet alle Details, aufgrund derer Gladow erst gefasst werden konnte. Später – in einem weiteren Prozess gegen die Gladow-Bande – wurde sie wegen Beihilfe zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt.

Ernst Reuß ist Autor. 2022 erschien sein Buch „Endzeit und Neubeginn, Berliner Nachkriegsgeschichten“ im Metropol-Verlag.

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