Der Berliner Verfassungsgerichtshof muss sich mit der Berlin-Wahl beschäftigen. Die Grünen und ihr Direktkandidat Tilo Siewer fordern eine Neuauszählung der Erststimmen im Wahlkreis 3 von Berlin-Mitte. Einen entsprechenden Antrag hat eine Anwaltskanzlei am Freitag beim Verfassungsgericht gestellt. Das teilte Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Kanzlei Müller Müller Rößner mit.
„Den Antrag haben wir vor dem Hintergrund des sehr knappen vorläufigen Wahlergebnisses gestellt“, sagt Müller. Bei der Wahl am 18. September war Siewer gegen den SPD-Kandidaten Thomas Isenberg mit einer Differenz von lediglich sechs Stimmen unterlegen, Isenberg gewann das Direktmandat für das Abgeordnetenhaus. Eine vom Bezirkswahlamt veranlasste Nachzählung in einigen Stimmbezirken des Wahlkreises ergab dann eine Korrektur, der Vorsprung Isenbergs vergrößerte sich auf 11 Stimmen.
Erhebliche Mängel
Bei der am 21. September erfolgten Teilnachzählung der Stimmen in vier von insgesamt 34 Stimmbezirken seien Mängel festgestellt worden, sagt Rechtsanwalt Müller. In sämtlichen nachgezählten Stimmbezirken habe es erhebliche Abweichungen von den in der Wahlnacht protokollierten Stimmergebnissen gegeben. Die Grünen vermuten daher, dass es auch in anderen Stimmbezirken zu Auszählungsfehlern gekommen sei.
Mit der Neuauszählung wollen die Grünen die ihrer Ansicht nach berechtigten Zweifel an dem Wahlergebnis für alle Beteiligten „dauerhaft ausräumen“. Laut Müller kann die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses nicht allein auf die Stimmenauszählung am Wahlabend gestützt werden, deren Verlässlichkeit durch Zeitdruck und Hektik beeinträchtigt sein kann. Sein Antrag vom 22. September auf Neuauszählung wurde vom Bezirkswahlausschuss in Mitte allerdings abgelehnt. Nun muss das Verfassungsgericht entscheiden.
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