Karin Möller traut sich gar nicht mehr, die Post zu holen. „Der Weg zum Briefkasten ist der Horror“, sagt die 60-Jährige. Jeden Tag könnte ein Schreiben des Vermieters kommen, mit der Information, ihr Wohnhaus werde zum Verkauf angeboten. „Wir haben die Sorge, dass uns ein neuer Eigentümer per Eigenbedarfskündigung vor die Tür setzt“, sagt ihr Ehemann Ralf Möller, 58.
Dass ihr Wohnhaus verkauft werden soll, ist der Familie Möller bekannt. Der Eigentümer hat es ihnen mitgeteilt. Kurios: Eigentümer ist das Land Berlin, das sonst als oberster Mieterschützer der Stadt auftritt – und sogar am liebsten noch das Mietrecht für ganz Deutschland zu Gunsten der Mieter verschärfen würde. Ralf Möller und seine Frau leben jedoch nicht in einem Mietshaus in einem Milieuschutzgebiet, sondern in einem Zweifamilienhaus in Wannsee. Das dreigeschossige Gebäude mit der hellen Fassade liegt am Griebnitzkanal, einem kleinen Wasserweg, der den Griebnitzsee mit dem Stölpchensee verbindet.
Ralf Möller wohnt schon mehr als die Hälfte seines Lebens in dem Haus mit Garten. Als Mitarbeiter der Berliner Forsten hat er 1986 den Mietvertrag für die 106 Quadratmeter große Wohnung erhalten. Es war damals eine Dienstwohnung. Bis in die Siebzigerjahre hatte das Haus zuvor als Försterei Stölpchensee gedient. Möller arbeitete als Landvermesser bei den Berliner Forsten. Die wollten ihn als Mitarbeiter halten. So kam er an die Wohnung, erzählt der 58-Jährige. Im Erdgeschoss des Hauses lebt ein weiterer ehemaliger Forst-Mitarbeiter.
Viel investiert
Möller hat viel Zeit und Geld in die Wohnung investiert: das Bad gefliest, eine Wanne eingebaut, Einbauschränke auf Maß angefertigt, die Decke verkleidet. „Wenn wir hier raus müssten, könnten wir nichts davon mitnehmen“, sagt er. „Wir müssten ganz von vorne anfangen.“ Ralf Möller und seine Frau sind Angestellte des Landes Berlin: Sie ist im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg tätig, er mittlerweile beim Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung. Dieser hat ihn zurzeit abgeordnet nach Brandenburg. An der deutsch-polnischen Grenze stellt Möller Grenzpfähle auf. Die Wohnung in Wannsee ist längst keine Dienstwohnung mehr.
Im Jahr 2005 bescheinigte die landeseigene Wohnbauten- und Beteiligungs-Gesellschaft, die das Haus damals verwaltete, dass es sich „nunmehr um ein Dauermietverhältnis handelt“. Schon damals gab es jedoch Hinweise darauf, dass Häuser wie das in Wannsee verkauft werden sollen. Ralf Möller bemühte sich deswegen darum, mit den Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen gleichgestellt zu werden. Diesen wurde damals von der Politik ein besonderer Schutz im Fall eines Verkaufs ihrer Wohnungen zugesichert. So sollten die Mieter unter anderem vor Luxusmodernisierungen und dauerhaft vor Eigenbedarfskündigungen geschützt sein.
Besonderen Mieterschutz noch nicht erhalten
Möller schrieb im Jahr 2005 an die damalige Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) und bat um deren Hilfe. Die ließ über ihre Staatssekretärin Maria Krautzberger antworten, dass ihre Behörde „zur Zeit mieterschützende Regelungen“ erarbeite, „die beim Verkauf von Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und weiterer landeseigener Wohnungen generell angewandt werden sollen“. Diese Regelungen würden „zumindest dem Sinn nach auch beim Verkauf von Wohnhäusern der Berliner Forsten angewandt“. „Unverzüglich nach Beschluss der mieterschützenden Regelungen im Senat werden Ihnen die Berliner Forsten eine entsprechende Mietvertragsergänzung anbieten.“ Fast wortgleich sicherten die Berliner Forsten Ralf Möller „eine entsprechende Mietvertragsergänzung“ zu. Das Problem nur: Bis heute – zwölf Jahre später – hat Ralf Möller den besonderen Mieterschutz noch immer nicht erhalten.
Obwohl er wohlwollende Worte und Unterstützung genug bekam. So griff der Rat der Bürgermeister die Forderungen auf und unterstützte diese. Und der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses befand: „Auch aus unserer Sicht ist hier eine spezielle Regelung angezeigt, die den Besonderheiten von Mietverhältnissen in allen Ein- und Zweifamilienhäusern Rechnung trägt.“ Mehr als 600 Seiten Schriftwechsel und Dokumente hat Ralf Möller in all den Jahren in Aktenordnern gesammelt. Es ist eine Dokumentation des Hinhaltens, des Vertröstens und des behördlichen Versagens. Denn tatsächlich wurde der besondere Mieterschutz nie fertiggestellt. „Dies ist der Entscheidung geschuldet, dass Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften nicht mehr verkauft wurden“, erklärt die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Katrin Dietl.
Haus an den Liegenschaftsfonds übertragen
Mittlerweile hat sich der wohlwollende Ton gegenüber Möller gewandelt. Ralf Möller und seine Frau sitzen im Wohnzimmer und zeigen einen Brief der Senatsverwaltung für Finanzen. Darin steht, dass die Berliner Forsten das Grundstück mit dem Wohnhaus zum 1. Januar 2014 an den landeseigenen Liegenschaftsfonds zur Vermarktung übertragen haben. Die Berliner Immobilien Managementgesellschaft (BIM), die heute die Aufgaben des Liegenschaftsfonds wahrnimmt, beabsichtige, „das Grundstück im Rahmen eines Bieterverfahrens zu veräußern“. Die Immobilie soll also an den Meistbietenden verkauft werden. Die BIM werde die Mieter informieren, wann das Verfahren eröffnet werde.
„Als Bediensteter des Landes werden Sie sicher verstehen, dass es nicht Aufgabe des Landes ist, Ein- bzw. Zweifamilienhäuser in Wasserlage zur Verfügung zu stellen“, schreibt die Finanzverwaltung in dem Brief. „Sollten Sie Unterstützung bei der Suche nach einer angemessenen Wohnung bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft benötigen, so teilen Sie dies bitte mit. Wir würden Sie dabei gern unterstützen.“ Der Schutz als Mieter werde im übrigen „nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen gewährleistet“.
Leichter zu kündigen
Mieter in Ein- und Zweifamilienhäusern sind dabei jedoch weitaus schlechter geschützt als Mieter in Mehrfamilienhäusern. „Man muss in Ein- und Zweifamilienhäusern verstärkt mit Eigenbedarfskündigungen rechnen“, sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Während Mieter in Mehrfamilienhäusern nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zehn Jahre vor Eigenbedarfskündigungen geschützt sind, gibt es diesen besonderen Schutz in Ein- und Zweifamilienhäusern nicht. Hier gilt für Mieter nur der normale Kündigungsschutz, der je nach Wohndauer zwischen fast drei und knapp neun Monaten liegt. „Wir fordern deswegen, dass es auch für Ein- und Zweifamilienhäuser des Landes Berlin mindestens den zehnjährigen Kündigungsschutz geben muss“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hat sich zwar „mehrfach“ für Ralf Möller eingesetzt, wie ihre Sprecherin sagt, konnte sich aber nicht durchsetzen. Lompscher bedauere, „dass im Fall von Herrn Möller kein besonderer Mieterschutz ausgehandelt werden konnte“, sagt Katrin Dietl. Gescheitert ist der besondere Schutz an der Senatsverwaltung für Finanzen. Die verteidigt den geplanten Verkauf. „Der geschilderte Fall ist nicht vergleichbar mit dem eines Mieters einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft“, sagt Behördensprecherin Eva Henkel. „Auftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist die Versorgung breiter Bevölkerungsgruppen mit erschwinglichem Wohnraum.“
Zu deren Angebot gehörten aber nicht „Einfamilienhäuser in Wasserlage“. Hier seien auch nicht soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zudem sei es nicht Aufgabe des Landes, ehemalige Mitarbeiter zu privilegieren. „Das kann nicht wahr sein“, sagt Ralf Möller, der nach eigenen Angaben noch beim Land beschäftigt ist. „Unser Haus steht an einem Kanal, nicht an einem See. Uns sind Zusicherungen gemacht worden, die jetzt nicht eingehalten werden. Das ist ein Skandal. Wir haben sogar freiwillig angeboten, mehr Miete zu zahlen, aber keine Antwort erhalten.“ Der Senat wolle durch den Verkauf einfach nur Kasse machen. So leicht werde das aber nicht gehen. „Wir wollen hier bleiben“, sagt Ralf Möller, „wir werden kämpfen“.
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