Am 28. August steht im Berliner Kammergericht eine bemerkenswerte Verhandlung an. Es geht um die Frage, in welcher Form bei der Regierungskritik ein Hakenkreuz verwendet werden darf. Das Zeigen des Hakenkreuzes ist eigentlich verboten. Es darf aber zu satirischen, journalistischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken verwendet werden, wenn es dokumentierend und nicht verherrlichend im Sinne der NS-Propaganda verwendet wird.
UPDATE
Bericht
Autor vor Gericht: Darf man die Pandemie-Politik mit einem Hakenkreuz kritisieren?
Der Berliner Autor CJ Hopkins ist wegen einer Grafik angeklagt, die die Grundrechtsbeschränkungen der letzten Jahre als faschistoid kritisiert. Ein Bericht.
Ralf Hutter
9 Min
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Darf man mit Hakenkreuzen Kritik betreiben? Darüber wird in Berlin gestritten.
© Fotoillustration: Pajović/BLZ. Bilder: Imago, Blkmarket