Berlin - Als der Wachmann mit der schusssicheren Weste am Freitag sieht, wie groß der Andrang vor der Tür des Gerichtsgebäudes in Moabit ist, fragt er überrascht: „Ist das wirklich so ein interessanter Fall?“ Und alle in der langen Schlange vor der Kontrolle nicken. An diesem Tag sollen die zwei Richter und drei Richterinnen der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin über eine grundsätzliche Frage entscheiden: Darf ein Mädchen im Knabenchor singen?
Das jedenfalls will ein neunjähriges Mädchen und ihre Anwältin. Die sagt zu Beginn: „Ich bin die Mutter der Klägerin. Sie hat mich gebeten für sie und viele andere Mädchen dieses Verfahren zu führen.“
Gleiches Recht auf Teilhabe
Obwohl das Gericht an diesem Tag immer wieder auch einen Vergleich beider Seiten ins Spiel bringt, einigen sie sich nicht – und am Ende steht ein klares Urteil: Der Knabenchor muss das Mädchen nicht aufnehmen. Der Grund: Die Ablehnung des Mädchens erfolgte aus künstlerischen Gründen und nicht, weil das Mädchen kein Junge ist.
Der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier sagt: „Über die Aufnahme in den Chor entscheidet grundsätzlich der Chorleiter. Als Gericht können wir nur prüfen, ob die Entscheidung juristisch korrekt erfolgt ist.“ Das ist offenbar der Fall. Aber wegen der Brisanz erlaubt das Gericht dem Mädchen und ihrer Mutter, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
Älteste Musikeinrichtung Berlins
Das Kind singt seit vier Jahren mehrmals pro Woche in Chören, ist im Musikgymnasium und will in den Staats- und Domchor. Der wurde 1465 gegründet und ist Berlins älteste musikalische Einrichtung. Der Ursprungsname war Singeknaben – bis heute singen dort nur Knaben.
Die Chorleitung hat das Mädchen auch vorsingen lassen, lehnte es aber ab, weil es nicht gut genug ist. Im Gericht sagt Chorleiter Kai-Uwe Jirka dazu: „Das Volumen der Stimme und die Klangkraft entspricht nicht den Leistungen, die gleichaltrige Jungs haben.“
Er habe beim Test ein fröhliches Mädchen erlebt, das sehr gut singen könne, trotzdem habe ihr Können weder für den Knaben- noch für den Mädchenchor gereicht. Wäre statt des Mädchens ein Junge mit dem gleichen musikalischen Niveau zum Test gekommen, hätte es ebenfalls eine Ablehnung gegeben.
"Völlig unglaubwürdig"
Die Ablehnung wollte das Mädchen damals nicht akzeptieren. Ihre Anwältin spricht im Gericht davon, dass laut Grundgesetz Jungs und Mädchen das gleiche Recht auf Teilhabe an staatlicher Förderung haben und dass das Mädchen auf unzulässige Weise diskriminiert wurde. „Die Begründung für die Ablehnung ist völlig unglaubwürdig“, sagt sie. „Die Ablehnung ist nur vorgeschoben. Das Mädchen wurde wegen ihres Geschlechtes abgelehnt.“
Bei einem solchen Fall geht um viel mehr als um einen Chor. Geschlechterthemen gehören heute zu den heftig debattierten gesellschaftlichen Fragen – in Zeiten, in denen noch immer über mangelnde Gleichberechtigung der Frauen und ihre schlechtere Bezahlung diskutiert wird, wie über MeToo oder über das Für und Wider von geschlechtergerechter Sprache oder über 60 verschiedene Geschlechtsidentitäten.
Kunstfreiheit gegen Gleichbehandlungspflicht
Für diesen konkreten Fall stellt der Richter klar, dass zwei wesentliche Eckpunkte des Grundgesetzes miteinander kollidieren. Auf der einen Seite ist das Mädchen, das sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz beruft. Auf der anderen Seite ist der Chorleiter, dem das Grundgesetz seine künstlerische Freiheit garantiert. Er kann völlig unabhängig entscheiden, wer dort singen darf.
Chorleiter Jirka sagt dazu: „Wir sind keine Schule, sondern eine Kunsteinrichtung.“ Er meint, dass nicht jedes Kind dort singen könne, sondern dass allein nach dem Niveau der Stimme ausgewählt werde.
Natürlich stellt der Richter auch die Frage, warum das Mädchen ausgerechnet in diesen Chor wolle und nicht einfach in einen Mädchenchor gehe. „Sie will in diesen Knabenchor“, sagt die Anwältin. „Es ist unsere erste Wahl.“ Denn dieser berühmte Domchor sei nun mal die Einrichtung mit der allerbesten Ausbildung in ganz Berlin.
Grenzt an Körperverletzung
An diesem Tag wird dann auch die grundsätzliche Frage geklärt, ob Mädchen durch eine entsprechende Ausbildung tatsächlich so klingen könnten wie Jungs. „Ja“, sagt Jirka. „Aber nur mit Gewalt, die an Körperverletzung grenzt.“ Chöre von Jungs und Mädchen würden nun mal unterschiedlich klingen. Jirka spricht von unterschiedlichen Klangräumen. Das liege an anatomischen Gründen und auch am Testosteron – und man wolle ja wohl nicht Mädchen dieses Hormon spritzen, damit sie wie Jungs klingen. „Warum soll ein Mädchen überhaupt dazu ausgebildet werden, dass es wie ein Junge klingt.“ So etwas lehne er aus pädagogischen und künstlerischen Gründen ab. „Jedes Kind hat das Recht, seine natürliche Stimme auszubilden.“
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