Berliner Gefängnisse

Hungerstreik im Knast: Rund 40 „außerordentliche Vorkommnisse“

Seit 2011 sind in Berliner Gefängnissen 43 Menschen in einer Hunger- oder Durststreik getreten. Zuletzt verweigerte ein Inhaftierter in diesem Jahr 54 Tage die Nahrungsaufnahme. Das ging aus einer Antwort der Justizverwaltung auf eine Anfrage der Piraten hervor.

BLZ
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In Berliner Gefängnissen sind seit 2011 43 Insassen in einer Hunger- oder Durststreik getreten.

In Berliner Gefängnissen sind seit 2011 43 Insassen in einer Hunger- oder Durststreik getreten.

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In Berliner Gefängnissen sind seit 2011 genau 43 Inhaftierte in einen Hunger- und Durststreik getreten. Zuletzt verweigerte ein Gefangener 54 Tage lang bis Ende Mai dieses Jahres feste Nahrung, geht aus der Antwort der Justizverwaltung auf eine Anfrage der Piraten hervor. Der Straftäter hatte demnach dagegen protestiert, dass seine Bedrohung durch Mitgefangene von den Bediensteten nicht erst genommen worden sei.

Der Antwort zufolge mussten in keinem Fall medizinische Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Hungerstreikenden konnten sich jederzeit mit ausreichend Trinkwasser versorgen. Die Justizverwaltung bezeichnete Hungerstreiks von mehr als sieben Tagen und Durststreiks von mehr als zwei Tagen als „außerordentliche Vorkommnisse“. Im Vorjahr wurden demnach mit 17 Fällen die meisten Vorkommnisse seit 2011 registriert.

Keine generelle Richtlinie

Eine generelle Richtlinie zum Umgang mit Hungerstreikenden gebe es für die Justizbediensteten nicht, sie seien ohnehin geschult, so die Verwaltung von Senator Thomas Heilmann (CDU). Die Betreuung jedes Falls werde extra beraten.

Die Gefängnisleitung versuche, mit den Betroffenen zu sprechen, um die Ursachen der Verweigerung sowie Lösungen zu finden. Auch „vermittelnde Maßnahmen“ kämen für Inhaftierte in Frage - wie ein extra Besuch der Ehefrau. Zudem sehe der medizinische Dienst nach den Gefangenen, die keine Nahrung oder Flüssigkeit zu sich nehmen. Auch der Blutdruck werde gemessen. (dpa)

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