Berliner Gericht verhandelt

Darf ein Mädchen im Knabenchor singen?

Die Mutter geht gegen die Ablehnung ihrer Tochter gerichtlich vor.

BLZ
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Hier singen nur Jungs: der Staats- und Domchor Berlin.

Hier singen nur Jungs: der Staats- und Domchor Berlin.

© imago/Waldemar Boegel Staats- und Domchor Berlin

Aus Sicht der Kläger verletzt der Chor mit der Ablehnung den Anspruch auf gleiche Teilhabe an staatlichen Leistungen. Die Zugangsbeschränkung auf Jungen diskriminiere das Mädchen unzulässig. Die Neunjährige hatte zuvor im Kinderchor der Komischen Oper Berlin und in der Domsingschule in Frankfurt am Main gesungen. (dpa)

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