Aus Sicht der Kläger verletzt der Chor mit der Ablehnung den Anspruch auf gleiche Teilhabe an staatlichen Leistungen. Die Zugangsbeschränkung auf Jungen diskriminiere das Mädchen unzulässig. Die Neunjährige hatte zuvor im Kinderchor der Komischen Oper Berlin und in der Domsingschule in Frankfurt am Main gesungen. (dpa)
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