Klimaproteste

Berliner Justiz scheitert offenbar bei Schnellverfahren gegen Klimaaktivisten

Eigens für die Verurteilung von Aktivisten der Letzten Generation eingerichtete Abteilungen beim Amtsgericht Tiergarten haben sich laut einem Bericht wieder aufgelöst. Das ist der Grund.

Team News AFP
2 Min
Letzte Generation demonstriert in Berlin

Letzte Generation demonstriert in Berlin

© Christian Ender/imago

Der Versuch der Berliner Justiz, Klimaaktivisten der Letzten Generation in Schnellverfahren zu verurteilen, ist einem Zeitungsbericht zufolge weitgehend gescheitert. Die dafür eingerichteten Abteilungen am Amtsgericht Tiergarten seien nach gut einem halben Jahr wieder aufgelöst worden, berichtete die Welt am Sonntag (WamS) unter Berufung auf Angaben der Gerichte. Andere Abteilungen bearbeiten demnach nun die zahlreichen noch offenen Anträge auf beschleunigte Verfahren.

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft sind von 149 dieser Schnellverfahren 137 weiterhin offen. Seit Juni wurden demnach elf Urteile gefällt – sieben Geldstrafen und vier Freisprüche. Nur die Freisprüche sind bislang rechtskräftig. Weitere 48 Anträge der Staatsanwaltschaft auf beschleunigte Verfahren seien abgelehnt worden.

Verfahren gegen Klimaaktivisten: Oft Beweislage unklar

„In vielen Fällen hatte sich im Verlauf der Bearbeitung gezeigt, dass sich die Verfahren zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren nicht eignen, beispielsweise, weil die Beweislage nicht klar war oder Nachermittlungen erforderlich waren“, zitierte die Zeitung eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte.

Berlins Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bedauerte dies, er respektiere jedoch „selbstverständlich“ die Entscheidungen der Richter. „Ich wünsche mir aber, dass beschleunigte Verfahren gerade in solchen Fällen häufiger angewendet werden“, sagte er dennoch der WamS.

Der Deutsche Anwaltverein kritisierte den Ruf nach einer „Sonderbehandlung für einzelne Deliktsphänomene“ als „politische, von populistischem Aktionismus getriebene Forderungen“. Die Berliner Richterinnen und Richter hätten hingegen klargestellt, „dass sie nicht bereit sind, rechtsstaatliche Garantien tagespolitischen Versuchen einer Einflussnahme zu opfern“.

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