Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen mittlerweile 58-jährigen Justizvollzugsbediensteten erhoben, der Insassen für Lebensmittel Privilegien verschafft haben soll. Der inzwischen 32 Jahre alte damalige Häftling wurde wegen drei Fällen der Bestechung, der mittlerweile 48-jährige andere damalige Häftling wegen eines Falls der Vorteilsgewährung mit angeklagt.
Zwischen November 2018 und Januar 2019 soll der 58-Jährige für Pizzabrötchen und Getränke dem älteren Insassen im offenen Vollzug Details zur Handhabung der Kontrollroutinen mitgeteilt haben, um den Eindruck zu erwecken, dass dieser noch nicht wieder in der JVA hätte sein müssen.
Insassen Informationen gegen Fastfood verschafft? Berliner JVA-Angestellter angeklagt
JVA-Angestellter soll Handyschmuggel ermöglicht haben
Im September und Oktober 2019 soll sich der 32-Jährige von Freigängen aus telefonisch bei dem JVA-Angestellten erkundigt haben, ob mit Kontrollen zu rechnen sei. So wollte er sich vergewissern, dass er verspätet zurückkehren könne oder dass (in zwei Fällen) ein anderer Insasse gefahrlos Handys in die JVA würde einschmuggeln können. Der 58-Jährige soll ihm die entsprechenden Informationen mitgeteilt haben – und dafür jeweils von dem Mitangeschuldigten Burger mitgebracht bekommen haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erhob deswegen nun Anklage wegen Vorteilsnahme in einem Fall und drei Fällen der Bestechlichkeit.
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