Berliner Kammergericht gibt der Beschwerde der Verteidiger statt / Auflagen erteilt

Nach 18 Tagen Haft ist Krenz wieder frei

Sigrid Averesch und Sabine Deckwerth
3 Min

BERLIN, 11. September. Als Egon Krenz gestern um 16.45 Uhr die Untersuchungshaftanstalt Moabit verließ, war er sichtlich erschöpft. 18 Tage hatte der letzte DDR-Staats- und Parteichef in Untersuchungshaft verbracht. Dies bedeutete täglich 23 Stunden Einzelhaft in einer verschlossenen Zelle. Nur eine Stunde durfte er zum Freigang an die frische Luft. Sonderbedingungen genoß Egon Krenz nicht. Die Schreibmaschine, die er sich anfangs wünschte, hatte er in der Zwischenzeit bekommen, am Tag vor seiner Entlassung auch ein Radio und einen Fernsehapparat.Kurze Erklärung Die Entlassung aus der U-Haft kam für den 60jährigen offenbar überraschend. Entgegen seinen sonstigen Gewohnheiten gab Krenz am Donnerstag keine langen Statements ab. "Ich danke allen meinen Freunden, die zu mir gehalten haben", sagte er knapp. Auf die Frage, wie es ihm denn gehe, antwortete er: "Darüber will ich erst mit meiner Frau sprechen." Dann drängte er zum Auto, in dem sein Sohn Carsten wartete, und beide fuhren davon.Drei Stunden zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Entlassung von Krenz verfügt. Grundlage dafür war der Beschluß des Berliner Kammergerichts, bei dem die Krenz-Anwälte Robert Unger und Dieter Wissgott die Haftbeschwerde eingereicht hatten. Die Kammerrichter entschieden, daß eine Flucht durch Auflagen verhindert werden kann. An diese habe sich Krenz auch früher gehalten und das in ihn gesetzte Vertrauen nicht enttäuscht, hieß es. Krenz mußte seinen Ausweis abgeben. Einmal wöchentlich hat er sich nun bei der Polizei zu melden. Zudem darf er sich nur in Berlin und Brandenburg aufhalten. Eine einzige Ausnahme ließen die Richter allerdings zu: Krenz darf an die Ostsee fahren. Dort hat er vor seiner Inhaftierung ein Wochenendhaus zu einem Wohnhaus umgebaut, in das er später mit seiner Frau einziehen will.Mit dem gestern gefällten Beschluß hob der 4. Strafsenat des Berliner Kammergerichts die Entscheidung des Berliner Landgerichts auf. Dieses hatte bei der Verurteilung von Krenz zu sechseinhalb Jahren wegen der Todesschüsse an der deutsch-deutschen Grenze eine Fluchtgefahr angenommen, da Krenz das Urteil nicht annehmen wollte.Diese Einschätzung teilten die Kammerrichter nicht. Sie folgten statt dessen weitgehend der Argumentation der Verteidiger. Krenz habe sich dem Prozeß um die Todesschüsse an der deutsch-deutschen Grenze gestellt. Er sei auch nicht geflohen, als die Staatsanwaltschaft elf Jahre Haft für ihn gefordert hatte, so das Kammergericht. Mit dem Urteil, das nicht rechtskräftig ist, seien keine neuen Gründe aufgetreten, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen würden.Anwalt Unger begrüßte die Entscheidung. "Ich freue mich, daß die offenkundige Fehlentscheidung des Berliner Landgerichts korrigiert wurde", betonte er. Als "vollkommen richtig" bezeichnete auch Schabowski-Verteidiger Ferdinand von Schirach den Beschluß des Kammergerichts. "Die Untersuchungshaft war völlig unnötig."Endgültiger Beschluß Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts ist endgültig. Krenz bleibt nun auf freiem Fuß, bis der Bundesgerichtshof über die Revision entschieden hat. Neben Krenz haben auch Günter Schabowski und Günther Kleiber, die jeweils zu drei Jahren Haft verurteilt wurden, dort Revision eingelegt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ficht ebenso das Urteil an. Ihr ist die Strafe zu gering. Mit einer Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wird jedoch frühestens im kommenden Jahr gerechnet. Krenz will notfalls vor den Europäischen Gerichtshof gehen.

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