Der Fall einer Messerattacke auf einen Berliner Polizisten in der vergangenen Woche sorgt weiterhin für Diskussionen. Nun gibt es offenbar neue Details. Ein 28-Jähriger stach einem Polizisten am Freitagabend in Neukölln in den Hals. Zuvor soll er auf einer Polizeistation gewesen sein, war dort jedoch um Geduld gebeten worden.
Als der kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem 28-Jährigen. In deren Verlauf erlitt der Polizist eine erhebliche Stichverletzung am Hals. Nur wenige Stunden nach der Attacke befand sich der 28-Jährige wieder auf freiem Fuß. Laut Polizei lagen keine Erkenntnisse für einen gezielten Messereinsatz vor.
Diskussion über Freilassung des Verdächtigen
Wie der Tagesspiegel nun berichtete, traf die 5. Mordkommission der Polizei zunächst selbst die Entscheidung, dass der 28-Jährige, wieder freigelassen wird. Die schnelle Freilassung des Mannes sorgte für Verwunderung – sogar bei der Innensenatorin Iris Spranger (SPD). „Auch ich habe diese Entscheidung hinterfragt“, sagte Spranger im Innenausschuss am Montag. „Ich habe mich dazu am Wochenende mit der Justizsenatorin besprochen und vertraue darauf, dass der Sachverhalt vollständig aufgeklärt wird.“
Spranger zu Messerattacke auf Polizisten in Neukölln: „Ich habe die Freilassung des Verdächtigen hinterfragt“
Nach Messerverletzung am Hals: So geht es dem Polizisten aus Neukölln heute
Nach bisherigem Stand lagen die Voraussetzungen eines Haftbefehls nicht vor. „Für die Beantragung eines Haftbefehls haben die Ermittlungsbehörden den Beweis für den dringenden Tatverdacht einer Straftat zu führen, die so schwer wiegt, dass zum Beispiel mit Flucht des Beschuldigten zu rechnen ist“, so die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU). Daher sei der 28-Jährige noch in der Nacht zu Samstag freigelassen worden. Die Staatsanwaltschaft sei darüber dann um 5 Uhr informiert worden. In einer Pressemitteilung von Samstag hieß es allerdings noch, dass der Mann in Absprache mit der Staatsanwaltschaft freigelassen wurde. Nun steht laut Tagesspiegel fest: Die Staatsanwaltschaft stimmte der Entscheidung erst im Nachhinein zu.
Zudem gibt es noch eine weitere Entwicklung. Nach Tagesspiegel-Informationen wird auch gegen den Beamten selbst ermittelt. Es geht um den Verdacht der Körperverletzung im Amt.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de