Sein Vater liegt nach Gerichtsangaben seit zwei Jahren mit der Schule im Streit. Der Mann stelle Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Befangenheitsanträge und Strafanzeigen. Er spreche Schüler und Lehrer vor der Schule an, filme und veröffentliche die Videos auf Facebook. Lehrer fühlten sich bedroht, hieß es. Die beiden Klassenlehrerinnen und die Schulleiterin seien zwischenzeitlich dienstunfähig erkrankt gewesen.
Das Verhalten des Mannes dürfe aber nicht dem Sohn zugerechnet werden, hieß es. Denn wie der Vater ist der Sohn in diesem Fall nicht. Der 15-Jährige bot laut Gericht keinen Anlass zum Tadel: Neben guten Noten bescheinige ihm sein Zeugnis eine sehr ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft, Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Teamfähigkeit.
Die Schulverwaltung kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
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