Vor einer angekündigten Mitschwimm-Demonstration im Spreekanal hat die Berliner Umweltverwaltung am bestehenden Badeverbot festgehalten. Wer ins Wasser steigt, handelt nach Senatsangaben rechtswidrig.
„Wer im Rahmen dieser Veranstaltungen in den Spreekanal steigt, handelt daher rechtswidrig und auf eigenes Risiko“, teilte die Senatsverwaltung mit. Eine Ausnahmegenehmigung für Schwimmdemonstrationen gebe es nicht.
Der Spreekanal sei Teil einer Bundeswasserstraße und werde von zahlreichen Brücken überspannt. „Nach Bundesrecht und der Berliner Badegewässerverordnung ist das Baden im Bereich von Brücken aus Sicherheitsgründen verboten“, erläuterte die Umweltverwaltung. Das Land könne davon keine Ausnahmen festlegen. Außerdem bestünden beim Baden in der Spree mögliche hygienische Risiken.
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Verein plant weitere Aktionen bis zur Wahl
Der Verein Flussbad Berlin hat für Mittwochnachmittag zu einer Mitschwimm-Demonstration aufgerufen. Bis zur Abgeordnetenhauswahl im September seien weitere Aktionen geplant. Der Verein protestiert damit gegen das pauschale Badeverbot in der Spree, das seit mehr als 100 Jahren gilt. Aus seiner Sicht ist es inzwischen überholt. (mit dpa)
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