Noch verhandeln die Spitzen von CDU/CSU und SPD über den neuen Koalitionsvertrag. Am späten Abend einigten sich die Parteispitzen darauf, die Beratungen in der Nacht zu unterbrechen und die letzten offenen Streitpunkte am Dienstag zu klären. Klar wurde dabei: CDU und SPD versuchen kleinste Verbesserungen für den Schutz der Mieter als große Erfolge zu verkaufen – tatsächlich jedoch fällt die Entlastung sehr überschaubar aus. Die Mietpreisbremse läuft nach Lage der Dinge in Berlin sogar in zwei Jahren aus.
Während sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) über „große Erfolge“ freute, sprach der Berliner Mieterverein (BMV) von einem bescheidenen Ergebnis. „Unser Eindruck ist, CDU/CSU und SPD nehmen die Wohnungsmarktprobleme nicht ernst“, kritisierte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Im Mietrecht seien keine wesentlichen Verbesserungen vorgesehen. So sollten die Vermieter bei der Mietpreisbremse zwar verpflichtet werden, die Höhe der Vormiete anzugeben, um für mehr Transparenz zu sorgen. Dies sei aber „so gut wie gar nichts“, sagte Wild. Eine Mietendämpfung werde damit nicht erzielt. „Weder werden die Ausnahmen und Umgehungen abgeschafft noch droht Vermietern bei der Missachtung der Bremse eine Strafe“, sagte Wild. So werde die Mietpreisbremse nicht zum Erfolg.
Die Mietpreisbremse läuft Ende Mai 2020 aus
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass Vermieter beim Abschluss eines neuen Vertrages die ortsübliche Miete nur um maximal zehn Prozent überschreiten dürfen. Mit dem Vormieter vereinbarte Mieten, die darüber liegen, haben aber Bestand. Ausgenommen von der Bremse sind ferner umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten. Wegen der vielen Ausnahmen wirkt die Preisbremse bisher nur begrenzt. Mieterorganisationen hatten deswegen die Abschaffung der Ausnahmen gefordert. Dies ist jedoch nicht geplant. Mieter sollen allerdings neben der verbesserten Auskunft der Vermieter zu viel bezahlte Miete künftig leichter zurückverlangen dürfen.
Besonders problematisch für Berlin: Die Mietpreisbremse läuft Ende Mai 2020 in der Hauptstadt aus. Denn ihre Laufzeit ist auf fünf Jahre begrenzt. Zum 1. Juni 2015 hatte Berlin die Preisbremse in Kraft gesetzt. Vorgesehen ist lediglich, dass die Bremse vor dem Auslaufen überprüft wird. Die Unterhändler der SPD hoffen, dass sie über diesen Weg eine Verlängerung der Laufzeit erreichen. Der Mieterverein ist aber skeptisch. „Die Mietpreisbremse wird wie befürchtet auslaufen“, kritisiert BMV-Geschäftsführer Wild. Die Wohnkostenbelastung der Mieter werde dann weiter zunehmen.
Auch bei den Mieterhöhungen nach einer Modernisierung bleibt es laut Mieterverein „bei unzumutbaren Belastungen“. Zwar haben Union und SPD beschlossen, dass die Eigentümer künftig nur noch acht statt bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen dürfen. Doch gibt es dafür laut BMV-Chef Wild „in Anbetracht des Zinsniveaus keine Rechtfertigung“. Dass die mögliche Mietsteigerung durch eine Modernisierung auf einen festgelegten Betrag begrenzt wird, wertet der Mieterverein als gut, doch die vorgesehenen drei Euro pro Quadratmeter stuft er als „viel zu hoch“ ein. Dass Mietspiegel künftig drei Jahre gültig sein sollen statt zwei Jahre, wie bisher, „laufe ins Leere“. Denn der Bundesgerichtshof habe erlaubt, die Miete auf Basis der Preisentwicklung vor Ablauf des Mietspiegels anzupassen.
Grundstücke des Bundes sollen für Bau von Kitas preisgünstig abgegeben werden
Vertreter von SPD und CDU äußerten sich zufrieden mit dem Ergebnis der Gespräche. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte, er habe wichtige Regelungen für mehr sozialen Wohnungsbau und den Schutz der Mieter „vor Mieterhöhungswillkür verhandeln“ können. Dazu gehöre, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau bundesweit um zwei Milliarden Euro aufgestockt werden. Der Mietrechtsexperte der CDU, Jan-Marco Luczak, verwies darauf, dass neben der Förderung des sozialen Wohnungsbaus auch Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt würden. Neben dem geplanten Baukindergeld in Höhe von jährlich 1 200 Euro pro Kind über zehn Jahre sei ein Bürgschaftsprogramm der staatlichen KfW-Bank geplant. Es solle dazu dienen, das nötige Eigenkapital beim Immobilienkauf nachzuweisen. Vorgesehen sei überdies die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbssteuer für selbst genutztes Wohneigentum. Über die Höhe des Freibetrags sollten die Länder entscheiden.
Die missbräuchliche Umgehung der Grunderwerbssteuer durch sogenannte Share Deals soll laut Luczak abgeschafft werden. Grundstücke des Bundes, die dieser nicht benötigt, sollen für den Bau von Sozialwohnungen sowie von Kitas und Schulen preisgünstig an die Kommunen abgegeben werden. Geplant ist außerdem, die Grundsteuer so zu gestalten, dass die Boden-Spekulation finanziell bestraft wird. So sollen Grundstücke für den Wohnungsbau aktiviert werden.
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