Muss der Staat wirklich jede Kleinigkeit verfolgen? Berlins scheidende Generalstaatsanwältin Margarete Koppers zweifelt das öffentlich an – wenige Monate vor ihrem Abschied. Im RBB stellte sie das Legalitätsprinzip infrage, jenen Grundsatz, der die Staatsanwaltschaft zwingt, jedem Anfangsverdacht nachzugehen.
Ihr Argument: Andere Länder könnten ihre Ressourcen besser steuern, weil sie „nicht von Gesetzes wegen gehalten sind, jede noch so belanglose Straftat gleichermaßen zu verfolgen wie Schwerkriminalität“. Fiele der Zwang weg, gewönne die Justiz Flexibilität – und könnte sich um die Dinge kümmern, die wirklich brennen.
Opportunitätsprinzip
Berlins scheidende Chefanklägerin will nicht mehr jede Straftat verfolgen – und die CDU läuft Sturm
Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers stellt das Legalitätsprinzip infrage: Bei Personalmangel solle die Justiz Schwerpunkte setzen dürfen.
4 Min
Link kopiert
Die Artikel-URL wurde erfolgreich in Ihrer Zwischenablage gespeichert.
Berlins scheidende Generalstaatsanwältin Margarete Koppers will nicht mehr jede Kleinigkeit vor Gericht bringen.
© Reto Klar/imago