Man soll ja nicht ständig den alten Osten beschwören, aber ich fühle mich gerade an mein Studium in Leipzig erinnert. Die „Sektion Journalistik“ wurde von negativen Elementen „rotes Kloster“ genannt, wegen der dort herrschenden, sagen wir: gedanklichen Disziplin. Unsere Teilnahme an Volkskammerwahlen verstand sich von selbst. Auch, dass wir dabei aufs Wahlgeheimnis verzichteten, als Demonstration makelloser Gesinnung den „gemeinsamen Wahlvorschlag der Nationalen Front“ öffentlich falteten und in die Urne steckten. Spielraum gab es in der Frage, ob man gleich bei Öffnung im Wahllokal erschien oder zehn Minuten später. Wer gegen Mittag noch nicht sein Bekenntnis abgelegt hatte, konnte in einen Ruch geraten. Alle kannten die Regeln. Niemand musste drohen, dass von der Uni fliegt, wer die Wahlkabine nutzt.
Kolumne
Berufsverbot für AfD-Wähler bei der Diakonie? „Das erinnert mich an die DDR“
Präsident Rüdiger Schuch möchte AfD-Anhänger und Wähler nicht im Unternehmen haben. Aber: Die Gesinnungssäuberung der Belegschaft kollidiert mit dem Grundgesetz. Eine Kolumne.
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Rüdiger Schuch will in der Diakonie keinen Platz für AfD-Anhänger geben.
© Hans scherhaufer/epd