Berlin - Jetzt steht es fest. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll in ganz Berlin genehmigungspflichtig werden – und zwar bis Ende 2025. Das sieht eine Verordnung aus dem Haus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, die am Dienstag im Senat beschlossen wurde. Zuvor hatte der Rat der Bürgermeister zugestimmt. Einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin tritt die Regelung in Kraft. Das soll entweder in dieser Woche oder spätestens in der nächsten Woche sein, teilte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Katrin Dietl am Dienstag mit.
„Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum führt zum Verlust an bedarfsgerechtem Mietwohnraum in der gesamten Stadt“, sagte Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke). Die nun beschlossene Regelung könne helfen, das Mietwohnungsangebot zu schützen. Für Häuser mit sechs Wohnungen und mehr benötigen die Eigentümer künftig eine Genehmigung, wenn sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln möchten.
Bisher gilt eine Genehmigungspflicht nur in den Milieuschutzgebieten in Berlin. Das Baulandmobilisierungsgesetz, das von Union und SPD im Bundestag erarbeitet wurde, eröffnet den Ländern aber die Möglichkeit, die Genehmigungspflicht bei der Umwandlung auf Gebiete auszudehnen, für die ein angespannter Wohnungsmarkt definiert wurde. Davon hat der rot-rot-grüne Senat jetzt Gebrauch gemacht.
Ausnahmen sind möglich
Dadurch, dass Umwandlungen genehmigungspflichtig werden, werden diese zwar nicht grundsätzlich verhindert, aber sie werden erschwert. Zu genehmigen sind Umwandlungen künftig zum Beispiel dann, wenn die Wohnungen an mindestens zwei Drittel der Mieter zur eigenen Nutzung verkauft oder wenn das Grundstück zu einem Nachlass gehört und die Wohnungen zugunsten von Miterben in Eigentum umgewandelt werden sollen.
Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht zum Schutz von Kleineigentümern vor, dass für Häuser mit bis zu fünf Wohnungen keine Genehmigung für eine Umwandlung einzuholen ist. Den Ländern wird dabei erlaubt, dies auf Häuser mit bis zu drei Wohnungen einzuschränken oder auf Häuser mit bis zu 15 Wohnungen auszudehnen. Von dieser Möglichkeit zur Abweichung macht Berlin aber keinen Gebrauch.
Die Opposition kritisiert die Regelung, die die Umwandlung erschweren soll. „Gerade für Familien und junge Menschen mit eher kleinerem Geldbeutel, die gerne in der Hauptstadt auch Eigentum erwerben würden, geht dieser Beschluss in die völlig falsche Richtung“, erklärt die FDP-Abgeordnete Sibylle Meister. „Die Preise für Eigentumswohnungen werden weiter massiv ansteigen und die Chance, gerade für Familien, sich in den Außenbezirken eine Wohnung zur Selbstnutzung zu kaufen und somit fürs Alter vorzusorgen, ist damit in weite Ferne gerückt.“
CDU übt Kritik an der Regelung, für die sie den Weg geschaffen hat
Die CDU, die auf Bundesebene mit der SPD die gesetzliche Grundlage für die Genehmigungspflicht in den Ländern geschaffen hat, nutzt die Regelung für weitere Kritik am Senat. „Statt die Umwandlung von Eigentumswohnungen zu erschweren, wäre es vorteilhaft für Mieter, insbesondere für Familien, wenn sie für Selbsterwerb und Eigennutzung vom Land eine Förderung durch Zuschüsse und zinsfreie Teil-Darlehen erhalten“, so der CDU-Abgeordnete Christian Gräff. „Es ist bedauerlich, dass der Senat hier mit seiner Rechtsverordnung den falschen Weg einschlägt, indem er Mietern den Weg des Eigentumserwerbs praktisch verbaut.“
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt die Regelung. „290.000 Umwandlungen seit 1991 sind mehr als genug“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Berlin braucht keinen Zuwachs an Eigentumswohnungen.“ Schon heute würden circa zwei Drittel aller umgewandelten Wohnungen vermietet. Viele Mieter seien nach einer Umwandlung verunsichert und befürchteten Eigenbedarfskündigungen.
Der Mieterverein fordert die Bezirke auf, die Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt einheitlich „restriktiv“ zu handhaben. Der Passus, dass die Bezirke eine Umwandlung genehmigen müssen, wenn das Wohnungseigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll, berge „ein hohes Risiko der Umgehung“, so Wild. Deshalb sollte eine Umwandlungsgenehmigung nur dann erteilt werden, wenn der Eigentümer notariell aufgesetzte Willenserklärungen der Mieter zum Kauf vorlege. Nicht nachvollziehbar sei, dass der Senat die Ermächtigung des Bundes nicht voll ausnutze und die Umwandlung bei Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten zulassen will, obwohl der Gesetzgeber eine Beschränkung auf Gebäude mit nur drei Wohnungen zugelassen habe.
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