Das Geld, so sagen sie es am Freitag zum Prozessauftakt vor dem Berliner Landgericht, hätten sie zu einem großen Teil für private Zwecke genutzt. Beide bekunden, ihre Taten heute „zutiefst zu bereuen“ und sich dafür zu schämen.
Bewährungsstrafe und Geldauflage zu erwarten
Die beiden ehemaligen Unternehmer müssen sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz verantworten. Sie tun gut daran, ein reuevolles Geständnis abzulegen. Denn sie dürfen durch umfassende Angaben vor Gericht mit einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und acht Monaten und zwei Jahren rechnen.
Zudem müssen sie die Zahlung einer Auflage von jeweils 25.000 Euro in Kauf nehmen, die sie innerhalb eines halben Jahres zu entrichten haben. So sieht es ein Deal zwischen den Richtern der Wirtschaftsstrafkammer, der Staatsanwältin und den Verteidigern der Angeklagten vor.
Scheinidentität Herr Meyer
Der 44-jährige Christian B. und der 49-jährige Dirk A. geben deswegen auch unumwunden zu, dass die Vorwürfe, so wie sie gerade von der Staatsanwältin verlesen wurden, zutreffen. Demnach haben die beiden einstigen Wertpapierhändler zwischen Oktober 2006 und Juli 2008 nach einem zuvor abgesprochenen gemeinsamen Tatplan gehandelt, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu erschließen. Das sagte die Staatsanwältin in ihrer Anklage.
Damals verkauften die Männer Aktien von Gesellschaften, die sie laut Anklage selbst beherrschten, oder aber sie überzeugten die zahlungswilligen Anleger, in Darlehen für eine dritte, ebenfalls von ihnen beherrschte Firma zu investieren. Eine Gesellschaft stellten sie dabei als Firma dar, die Kapital für Start Up-Unternehmen einwarb.
Den Kontakt zu den Anlegern stellten die Angeklagten meist selbst telefonisch her, oder aber von ihnen instruierte Mitarbeiter bahnten den Kontakt zu den Geldgebern an. Dirk A. soll überwiegend für die Akquise zuständig gewesen und dabei mehrfach unter dem falschen Namen „Meyer“ aufgetreten sein. Die Angeklagten hätten einzelne Anleger mit ihren falschen Versprechen zum Teil bis zu siebenmal zum Abschluss von Verträgen bewegen können – sie seien bei den Verhandlungen geschickt und gewandt aufgetreten und hätten dabei den Eindruck von Seriosität vermittelt.
Bewusstes Missmanagement
Christian B. berichtet, dass man bei besagten Firmen ein bewusstes Missmanagement betrieben habe. Man habe auch Geld in die Unternehmen investiert, in teure, repräsentative Büros, um den Anlegern das Bild von einem florierenden Betrieb zu vermitteln.
„Ich wusste, dass die Anleger ihr Geld vollständig verlieren würden“, gibt der Angeklagte zu. Denn die Angaben über die Aktien und die Unternehmen seien im Kern falsch gewesen. Er sei der Verlockung erlegen, seine eigenen wirtschaftlichen Interessen zu bedienen, erklärt der 44-Jährige.
Erstaunlich leichtes Spiel
Das Geld habe er genutzt, um seine Schulden bei Freunden abzutragen – und für seine „private Lebensführung“. Er sei auch erstaunt gewesen, wie leicht Anleger Geld investierten.
Ähnliches gibt Dirk A. zu, der ältere der beiden Angeklagten. Der Vater zweier Kinder, der mittlerweile als selbstständiger Wirtschaftsberater im Ausland lebt, sagt, man habe gewusst, dass die Anleger ihr Geld vollständig verlieren würden. Man habe den Geldgebern auch vorgegaukelt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel zugesagt habe. Auch sei es nicht rechtens gewesen, eine Firma als international agierendes Finanzunternehmen zu bezeichnen. Mit derart falschen Informationen habe man aber leichtgläubige Kapitalanleger gewinnen können.
Das Verfahren wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Dann soll der damalige Ermittlungsführer gehört werden. Gut möglich, dass der Prozess bereits an diesem Tag mit einem Urteil endet.
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