Reisen

Zu schmales Bett im Hotel? Reisende haben Anspruch auf Rückerstattung

Wer im Hotel ein Doppelbett bucht, muss sich nicht mit einem 1,40 Meter breiten Bett zufriedengeben. Reisende haben dann einen Anspruch auf Rückerstattung, entschied ein Gericht.

Team News AFP
2 Min
Ein Bett im Hotel mit einer Breite von 1,40 Meter gilt nicht als Doppelbett.

Ein Bett im Hotel mit einer Breite von 1,40 Meter gilt nicht als Doppelbett.

© Rüdiger Wölk/imago

Wenn Reisenden statt eines gebuchten Doppelbetts nur ein sogenanntes französisches Bett mit einer Breite von 1,40 Meter zur Verfügung gestellt wird, besteht ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Das entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Die Reisenden dürften erwarten, in einem Hotel, das sich selbst mit „fünf Sonnen“ bewerte, mehr Schlafplatz als 70 Zentimeter pro Person zur Verfügung zu haben (AZ 471 C 6110/23).

Im vorliegenden Fall hatten drei erwachsene Personen zusammen in einem Hotel ein Dreibettzimmer gebucht. Tatsächlich befanden sich in dem Zimmer zwei Betten mit einer Gesamtbreite von jeweils 1,40 Meter. Weil diese Ausstattung nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhalten nun die beiden Reisenden, die sich ein Bett teilen mussten, 15 Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises zurück.

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