Als letztes Bundesland führt auch Berlin die Bezahlkarte für Geflüchtete ein. Sie gilt zunächst nur für alle neu ankommenden Asylsuchenden, wie das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten am Donnerstag in Berlin miteilte.
50 Euro pro Monat dürfen neu ankommende Asylsuchende in Berlin künftig noch in bar abheben. Den Großteil ihrer Leistungen erhalten sie nur noch bargeldlos, aufgeladen auf eine Karte.
Für die Betroffenen ändert sich damit im Alltag spürbar etwas. Wer die Karte bekommt, wie viel Bargeld übrig bleibt und warum die Hauptstadt so lange gewartet hat – die wichtigsten Antworten im Überblick.
Was ist die „Berlin SocialCard“?
Die neue Karte trägt den offiziellen Namen „Berlin SocialCard“. Technisch funktioniert sie wie eine ganz normale Bankkarte. Bezahlen können die Inhaber damit deutschlandweit – vorausgesetzt, der Händler akzeptiert Visa.
Verwaltet wird die Karte über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. Für neu ankommende Asylsuchende heißt das konkret: Die gewohnte Auszahlung in bar entfällt.
Wie viel Bargeld bleibt mit der Bezahlkarte?
Ganz ohne Scheine und Münzen müssen die Betroffenen nicht auskommen. Pro Monat lassen sich 50 Euro für Erwachsene abheben. Für jedes Kind kommen weitere 50 Euro hinzu.
Alles, was darüber hinausgeht, läuft ausschließlich über die Karte – vom Wocheneinkauf bis zur offenen Rechnung.
Wer bekommt die Bezahlkarte in Berlin – und wer nicht?
Die Regelung startet nicht für alle gleichzeitig. Zunächst gilt die Bezahlkarte ausschließlich für neu ankommende Asylsuchende. Bargeld wird ihnen von Anfang an nicht mehr ausgezahlt.
Wer dagegen schon jetzt Geldleistungen bezieht, bekommt die Karte vorerst nicht nachträglich. Ausgenommen sind zudem Menschen mit einer Behinderung, für die eine barrierefreie Nutzung nicht möglich ist.
Warum kommt die Bezahlkarte in Berlin erst so spät?
Beim Thema Bezahlkarte ist Berlin das Schlusslicht. Als letztes Bundesland setzt die Hauptstadt sie nun um. Für die übrigen Länder war die Bezahlkarte da längst Alltag.
Im schwarz-roten Senat aus CDU und SPD sorgte das Vorhaben lange für Streit. Die Senatssozialverwaltung verwies im Frühjahr auf offene Fragen bei IT-Sicherheit und Datenschutz.
Was soll die Bezahlkarte für Geflüchtete bringen?
Hinter der Einführung stehen vor allem zwei Ziele. Erstens will das Land unterbinden, dass Geld ins Ausland abfließt. Der Gedanke dahinter: Bargeldlose Leistungen lassen sich schwerer ins Ausland weiterleiten.
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Zweitens erhofft sich die Verwaltung eine echte Entlastung. Steffen Weickert, Präsident des Landesamtes, setzt genau darauf. Bislang hätten die Bargeldauszahlungen zahlreiche Termine und Vorsprachen nötig gemacht. Das habe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stark unter Druck gesetzt.
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