Wer rund um das Brandenburger Tor, den Großen Tiergarten oder das Regierungsviertel Getränke und Snacks aus einem Bauchladen oder mobilen Verkaufsstand anbieten will, riskiert ein hohes Bußgeld. Das Bezirksamt Mitte weist darauf hin, dass mobiler Handel in weiten Teilen der historischen Mitte nicht genehmigt werden kann und damit verboten ist.
Das Verbot gilt in Ost-West-Richtung vom Fernsehturm bis zum S-Bahnhof Tiergarten sowie in Nord-Süd-Richtung vom Hauptbahnhof bis zum Landwehrkanal. Eingeschlossen sind das gesamte Regierungsviertel, die Straße des 17. Juni, das Brandenburger Tor und die Grünanlagen des Großen Tiergartens.
Nachfrage wegen der Touristen groß
Grund für die bereits 2007 beschlossene Regelung sind vor allem die starke Vermüllung und mögliche Gefahren für den Verkehr. Besonders bei Großveranstaltungen blieben häufig Flaschen, Kronkorken, Zigarettenkippen und Essensverpackungen auf Gehwegen und Grünflächen zurück, teilte Bezirksstadtrat Christopher Schriner mit. Die Reinigung sei zeitaufwendig und verursache hohe Kosten. Gleichzeitig sei die Nachfrage nach Verkaufsplätzen wegen der zentralen Lage und der vielen Touristen besonders groß.
Verstöße können nach dem Berliner Straßengesetz mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In öffentlichen Grünanlagen drohen bis zu 5000 Euro.
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