Das Urteil kann dann entweder direkt am Verhandlungstag oder einige Wochen bis Monate später verkündet werden. Zuvor hatte der „Kicker“ über den Termin berichtet.
Die Agentur von Roger Wittmann beruft sich auf den Grundsatz des freien Wettbewerbs. Zuletzt hatte allerdings das Oberlandesgericht Frankfurt das 2015 eingeführte DFB-Reglement für Spielervermittler in wesentlichen Punkten bestätigt. So blieb es dabei, dass die Berater für die Vermittlung minderjähriger Talente keine Provisionen kassieren dürfen.
Auch die Registrierungspflicht der Vermittler und die Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vergütungen und Zahlungen hielten die OLG-Richter im November 2021 für gerechtfertigt. Andere Vorgaben wie das Verbot der prozentualen Beteiligung an einem Weitertransfer bei bestimmten Konstellationen erklärten sie dagegen für unwirksam. Das letzte Wort hat jetzt der Kartellsenat des BGH.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de