BGH verwirft Revisionen im Fall Verena Becker

Ex-RAF-Terroristin rechtskräftig verurteilt

Nun ist es amtlich: Die einstige RAF-Terroristin Verena Becker ist verurteilt. Sie muss sich für den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 wegen Beihilfe verantworten.

BLZ
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Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, hier eine Archivaufnahme aus dem Jahr 2012.

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, hier eine Archivaufnahme aus dem Jahr 2012.

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Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben. Das OLG hatte Becker im Juli vergangenen Jahres wegen Beihilfe zu dem Attentat im Jahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt, ihr allerdings wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt angerechnet. Beckers Verteidiger kritisierten den Vorwurf der Beihilfe.

Formell hatte die Verteidigung Fehler bei der Beweiswürdigung und der Behandlung von Beweisanträgen gerügt. In die entgegengesetzte Richtung zielte die Revision der Nebenklage. Nebenklagevertreter Matthias Rätzlaff, der den Bruder des Ermordeten vertritt, ist der Auffassung, Becker hätte als Mittäterin verurteilt werden müssen. (dpa)

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