Dem Vernehmen nach haben sich vor allem CDU-Vertreter dafür stark gemacht. Sie berufen sich auf den Koalitionsvertrag, der eine wohnortnahe Versorgung und eine „rechtssichere Geschwisterkindregelung“ fordert. Eine tatsächliche Mehrheit fand sich dafür nicht. Intern geht man aber davon aus, dass es aus Gründen der Koalitionsräson dazu kommen wird.
Dabei sollen an nachgefragten Oberschulen weiter mindestens 60 Prozent der Plätze nach dem Notenschnitt oder ähnlichen Kriterien vergeben werden. Bis zu 10 Prozent sollen für Härtefälle reserviert sein. Bisher waren dann 30 Prozent der Plätze an nachgefragten Oberschulen unter den restlichen Bewerbern verlost worden.
Losquote soll reduziert werden
Nun wird eine andere Variante vorgeschlagen: Künftig sollen zunächst Kinder ausgewählt werden, die im Bezirk, in dem die Schule liegt, wohnen. Dann die Geschwisterkinder. Erst danach würde unter den verbleibenden Bewerbern gelost. Die gewünschte berlinweite Durchmischung der Schülerschaft, die das umstrittene Losverfahren gewährleisten soll, wäre damit kaum mehr möglich.
„Ein Schüler aus Wedding könnte nur noch schwer an ein Wilmersdorfer Gymnasium wechseln“, hieß es. Auch Paul Schuknecht von der GEW-Schulleitervereinigung ist eigentlich gegen die Neuregelung. „Es geht um Siebtklässler, da müssen Geschwisterkinder nicht zwingend gemeinsam eine Schule besuchen“. Schulleiter sorgen sich auch, dass dadurch Schüler aus migrantischen Großfamilien an einzelnen Schulen besonders präsent wären.
Da dafür das Schulgesetz vom Parlament geändert werden muss, würde eine Neuregelung erst für das Schuljahr 2014/15 gelten. Darüberhinaus einigte man sich darauf, dass die 7. Klassen auch an beliebten Sekundarschulen mit 25 statt wie bisher mit 26 Kindern starten. Dann könnten dort später Schüler einen Platz finden, die das Probejahr an Gymnasien nicht bestehen. Zuletzt hatte man für diese Schüler eigene „Rückläufer“-Klassen eingerichtet, was als unpädagogisch gilt.
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