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Extremismus

Prozess wegen NS-Parole: Urteil gegen AfD-Politiker Höcke erwartet

In einer Rede hat Björn Höcke einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet. Wissentlich? Das soll das Urteil im Prozess gegen den AfD-Politiker zeigen.

Team News dpa/AFP/BLZ
3 Min
Am Dienstag soll das Urteil gegen AfD-Politiker Björn Höcke fallen. 

Am Dienstag soll das Urteil gegen AfD-Politiker Björn Höcke fallen. 

© dts-Poo/epd

Höcke hatte vor drei Jahren im sachsen-anhaltischen Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. 

Was sagt Björn Höcke zu den Vorwürfen?

Der Politiker und ehemalige Geschichtslehrer wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Beim zweiten Prozesstag im April sagte er: „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“. Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung „Alles für Deutschland“ handele, hätte er sie „mit Sicherheit nicht verwendet“, so der 52-Jährige im Verhandlungssaal. Vor Gericht war das Video von der Wahlkampfveranstaltung gezeigt worden. Es war im Internet verbreitet worden. Strittig ist also nicht, ob Höcke die Parole genutzt hat, sondern, ob er um ihre Bedeutung wusste. 

Um welche Strafe geht es für Höcke?

Grundsätzlich sieht der Strafrahmen für den angeklagten Fall eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor, so eine Sprecherin des Landgerichts Halle. Falls der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht als Nebenfolge aussprechen, dass dem Angeklagten die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen wird und auch die Amtsfähigkeit. Das scheint aber schon vom Tisch, denn das Gericht hatte bei der Verhandlung am 23. April deutlich gemacht, dass der AfD-Politiker nicht mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen hat, sondern voraussichtlich höchstens mit einer Geldstrafe. 

Der AfD-Politiker will bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden von den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des OVG in Münster zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte ein Urteil aus der Vorinstanz.

Wie geht es für Björn Höcke juristisch weiter?

Björn Höcke wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres den Nazi-Spruch noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dieser Fall sollte zwischenzeitlich Teil der aktuellen Verhandlung in Halle werden, wurde es dann aber doch nicht. In der Rede während eines Stammtisches soll Höcke den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. 

Der in Nordrhein-Westfalen geborene Politiker wird sich auch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen: Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen – Termine für die Verhandlung gab es dort bis zuletzt noch nicht.

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