Wurden die Persönlichkeitsrechte von Boris Becker verletzt? Darum drehte sich ein komplizierter Rechtsstreit zwischen dem früheren Tennisstar und dem TV-Komiker Oliver Pocher. In zweiter Instanz hat sich Becker nun mit seiner Unterlassungsklage gegen Pocher durchgesetzt.
Pocher sei es untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiterzuverbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg.
Außerdem müsse Pocher die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht seien. Strittig waren Sequenzen eines Fernsehbeitrags aus der RTL-Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ vom Oktober 2020. (Rechtssache: Az: 14 U 620/22)
Strittige Pocher-Sendung: Spendenaufruf für Boris Becker
Unter dem Slogan „Make Boris rich again“ wurde in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz ist zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam – aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil nicht dem Offenburger Landgericht. Es hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen Pocher in erster Instanz zurückgewiesen.
Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte bereits Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: „Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes – gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde – hinnehmen muss.“
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