Brandenburger Politiker werben fürs Impfen – auch von Kindern
Grundlage ist der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von vergangenem Montag. Die Minister von Bund und Ländern hatten sich darauf geeinigt, dass bestimmte Gruppen ab September eine Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 erhalten sollen.
Die letzte Impfung muss mindestens sechs Monate zurückliegen
Gestartet werden soll in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie Menschen ab 80 Jahren. Auch Menschen mit einem geschwächten Immunsystem sowie Pflegebedürftige, die zu Hause leben, soll das Angebot gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die letzte Impfung sechs Monate zurückliegt.
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Das Bundesgesundheitsministerium sei gebeten worden, schnellstmöglich die Aufklärungsbogen für Auffrischungsimpfungen anzupassen und die technischen Voraussetzungen für Meldungen dazu an das Robert-Koch-Institut zu schaffen, hieß es weiter.
Studien: Impfschutz lässt bei bestimmten Personengruppen nach
Grund für den Booster: Ersten Studien zufolge lässt der Impfschutz bei bestimmten Gruppen wie vor allem immungeschwächten Menschen, Höchstbetagten und Pflegebedürftigen nach. Eine offizielle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) steht bislang allerdings noch aus. Dem Gremium fehlt nach Stiko-Angaben die für die Empfehlung notwendige Datengrundlage.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte mit Blick auf die Auffrischungsimpfungen: „Länder wie beispielsweise Israel, die früh viele Menschen geimpft hatten, zeigen jetzt, dass die Wirkung des Impfstoffes von Biontech nachlassen kann.“ Darauf müsse man sich vorbereiten.
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