Notare sind nach Angaben der Kammer Träger eines öffentlichen Amtes, die die Beteiligten - beispielsweise eines Rechtsgeschäftes - unabhängig und unparteiisch betreuen sollen. Sie kümmern sich auch um die Beurkundung der Rechtsgeschäfte.
Auch über den Nachwuchs müsse man sich absehbar keine Sorgen, führte die Sprecherin aus. „Mit 16 Notarassessorinnen und -assessoren ist die Notarkammer Brandenburg verhältnismäßig gut versorgt, um frei werdende Notarstellen zu besetzen.“ Um Notar zu werden, muss ein dreijähriger Anwärterdienst durchlaufen werden. Hierfür benötigt man nach Angaben der Notarkammer „ein abgeschlossenes Jura-Studium mit überdurchschnittlichen Examensnoten“.
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