Der Verfassungsschutz in Brandenburg hat die Einstufung der als gesichert rechtsextremistisch bis auf Weiteres ausgesetzt. Der Nachrichtendienst gab nach einer Klage der Partei gegen diese Einstufung eine sogenannte Stillhalteerklärung ab, wie das Innenministerium in Potsdam mitteilte.
Zuvor sorgte das Gutachten des Verfassungsschutzes für Wirbel. Die damalige Innenministerin Katrin Lange (SPD) entließ den Verfassungsschutzchef Jörg Müller, weil sie nach ihren Aussagen erst Wochen später über die bereits erfolgte Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch unterrichtet wurde. Vor einer Woche trat Lange selbst zurück.
AfD Brandenburg wird weiterhin als Verdachtsfall behandelt
Das Gericht hatte wegen einer von der AfD angestrengten Klage und eines Eilverfahrens vom Verfassungsschutz verlangt, eine Stillhalteerklärung im Hinblick auf die zunächst erfolgte Hochstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung abzugeben. „Aus Respekt vor dem gerichtlichen Verfahren“ sei diese Erklärung jetzt abgegeben worden. Sie gebe dem Gericht auch im Zusammenhang mit dem noch anhängigen Verfahren zur Einstufung als Verdachtsfall die Möglichkeit zur vertieften Befassung.
Deshalb werde bis zum Abschluss des Eilverfahrens durch das Land nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin nur als Verdachtsfall behandelt werden. Eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks sei damit zunächst ausgeschlossen. Ausgenommen davon sei die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission.
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Die AfD in Brandenburg hatte sich Mitte März juristisch gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ gewehrt. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bewertet der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem.
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