Brandenburger Ausländerbehörde

Alter von Flüchtlingen zwecks Ausweisung geändert?

14 minderjährige Flüchtlinge werfen der Ausländerbehörde Brandenburg vor, man habe sie auf dem Papier zu Erwachsenen gemacht, um sie rasch abschieben zu können. Innenminister Holzschuher bestreitet die Vorwürfe.

BLZ
2 Min
Brandenburgs Innenminister Ralf Holzschuher.

Brandenburgs Innenminister Ralf Holzschuher.

© dpa Lizenz

Brandenburgs Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) hat Vorwürfe zurückgewiesen, in Brandenburg seien jugendliche Flüchtlinge rechtswidrig für volljährig erklärt worden. Die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt (ZABH) habe „in keinem Fall“ eigenständig und willkürlich gehandelt, erklärte Holzschuher am Freitag im Landtag. Rechtlich zuständig sei bei der Ausstellung von Ausweisen ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Medien hatten über Vorwürfe von 14 jungen Flüchtlingen berichtet: Die ZABH habe ihnen trotz Vorlage ihrer Geburtsurkunden Dokumente mit neuen Geburtsdaten ausgestellt, in denen sie für volljährig erklärt worden seien. Minderjährige können in Deutschland nicht abgeschoben werden.

Holzschuher erklärte, bis auf eine Person seien die Flüchtlinge aus Bayern und Hamburg nach Brandenburg verteilt worden. In diesen Bundesländern sei auch ihr Alter festgestellt und von der Behörde in Eisenhüttenstadt übernommen worden. Lediglich ein junger Flüchtling sei direkt in die ZABH nach Eisenhüttenstadt gelangt. In diesem Fall prüfe das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree dessen Personalien, sei aber noch zu keinem Ergebnis gekommen. „Solange das Alter eines Flüchtlings ungeklärt ist, werden hier bei uns die Angaben des Flüchtlings übernommen“, erläuterte der SPD-Politiker.

Flüchtlingsvertreter kritisieren Methoden zur Altersfestlegung

Flüchtlingsvertreter bekräftigten indes ihre Kritik an der Landesregierung. Brandenburg sollte die Altersangaben anderer Bundesländer nicht einfach übernehmen, forderte der Bundesverband für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. in der „tageszeitung“. Denn die Altersfestlegungen seien sehr fragwürdig. „Manchmal wird die Handwurzel geröntgt und daraus ein Alter festgelegt - diese Methode ist schon seit längerem als völlig unangemessen qualifiziert“, hieß es. Auch andere Verfahren seien nicht aussagekräftig und überdies ethisch problematisch.

In Brandenburg werden bis Jahresende voraussichtlich etwa 3300 bis 3600 Menschen Asyl beantragen, etwa 1000 mehr als zu Jahresanfang noch erwartet. Zentrale Aufnahmestelle ist die ZABH in Eisenhüttenstadt, die seit Monaten stark überbelegt ist. (dpa)

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema