Politik

BSW erhöht Druck auf Andreas Büttner: Landtag soll wirtschaftliche Verflechtungen prüfen

BSW fordert Aufklärung zu den Geschäften des ehemaligen CDU-, FDP- und Linken-Politikers. Am 10. Juni soll das Thema besprochen werden.

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Andreas Büttner ist derzeit Antisemitismusbeauftragter des Landes Brandenburg.

Andreas Büttner ist derzeit Antisemitismusbeauftragter des Landes Brandenburg.

© Christian Spicker/imago

Der politische Druck auf Andreas Büttner wächst. Die BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag will die wirtschaftlichen Aktivitäten und geschäftlichen Verbindungen des früheren Gesundheits- und Sozialpolitiker umfassend überprüfen lassen. Nach Informationen der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung und der Berliner Zeitung hat Fraktionschef Niels-Olaf Lüders bei Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der Präsidiumssitzung am 10. Juni 2026 zu setzen.

Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Büttners geschäftlichen Kontakten, möglichen Interessenkonflikten und Überschneidungen zwischen seinen privaten Projekten und seiner Tätigkeit für den Landtag. Das entsprechende Schreiben der BSW-Fraktion vom 13. Mai 2026 liegt beiden Redaktionen vor. Darin wird ausdrücklich Bezug auf die laufenden Ermittlungen zum Brandanschlag vom 4. Januar auf Büttners Grundstück in Templin genommen.

Der Brandanschlag auf das Privatgrundstück Büttners galt zunächst als mutmaßlich politisch motivierte Tat. Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg übernahm deshalb früh die Ermittlungen. Inzwischen richten sich die Untersuchungen nach Behördenangaben gegen zwei Tatverdächtige aus dem persönlichen Umfeld Büttners. Konkrete Angaben zu den Beschuldigten machten die Ermittler nicht. Die Ermittlungen werden von der Generalstaatsanwaltschaft gemeinsam mit Polizei und Staatsschutz geführt. Der Politiker bekleidet aktuell noch das Amt des Antisemitismusbeauftragten des Landes Brandenburg.

Politik und Privatgeschäfte: BSW  fordert Transparenz

Gegenüber dieser Redaktion erklärt Lüders: „Die Aufklärung der vorliegenden Straftatbestände obliegt der Polizei. Wir als Landtag müssen, um Schaden von der Brandenburger Politik abzuwenden, für Transparenz sorgen. Daher haben wir einen Tagesordnungspunkt für die kommende Präsidiumssitzung angemeldet, bei dem es um Klarheit über die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg, Andreas Büttner, gehen muss.“

Aus Sicht der BSW-Fraktion ist insbesondere erklärungsbedürftig, weshalb die Firma der beiden Tatverdächtigen über einen langen Zeitraum mit Büttner als Schirmherr werben konnte. Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft PEBS („Erinnern. Bewahren. Bildung und Sensibilisierung“) führt seinen Namen nach Recherchen seit mindestens Juni 2025 öffentlich auf. Büttner hatte erklärt, seine Geschäftspartner mehrfach aufgefordert zu haben, die entsprechende Werbung zu entfernen.

Lüders sagt dazu: „Es bleibt zudem erklärungsbedürftig, warum die Firma der Tatverdächtigen so lange und mutmaßlich in betrügerischer Absicht mit Herrn Büttner als Schirmherr werben konnte. Trotz Beteuerungen Herrn Büttners, er habe seine Geschäftspartner aufgefordert, diese Werbung mit ihm zu entfernen. Gefolgt sind dem die Tatverdächtigen nicht.“ Romantikhotel, Opernbesuch und 3000-Euro-Überweisung Zusätzliche Fragen wirft nach Ansicht des BSW-Fraktionschefs die persönliche Nähe zwischen Büttner und den beiden Beschuldigten auf.

„Dass man Leuten, die einen so hintergehen, Geld leiht, mit ihnen eine Nacht im Romantikhotel verbringt und in die Oper geht, wirft Fragen auf“, erklärt Lüders. Er bezieht sich dabei auf mehrere bereits dokumentierte Vorgänge. Dazu zählen eine gemeinsame Gesellschafterversammlung in einem Romantikhotel im Südharz rund zweieinhalb Wochen vor dem Brandanschlag, eine kurzfristige Überweisung von 3000 Euro durch Büttner an einen der späteren Tatverdächtigen wenige Tage vor der Tat sowie ein gemeinsamer Opernbesuch in Leipzig etwa vier Wochen nach dem Anschlag.

Sechs Fragen, die das Landtagspräsidium beantworten soll

Für die Sitzung am 10. Juni hat die BSW-Fraktion einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht. Geklärt werden soll unter anderem,

• ob Beauftragte des Landtages neben ihrem Amt wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen dürfen,

• ob solche Aktivitäten anzeige- oder genehmigungspflichtig sind,

• ob Büttner entsprechende Tätigkeiten gemeldet hat,

• welche Stelle für eine mögliche Genehmigung zuständig wäre,

• welche Projekte und Formate in seinem Zuständigkeitsbereich in den vergangenen zwei Jahren gefördert wurden,

• und ob es dabei Überschneidungen mit den beiden Tatverdächtigen gab.

Außerdem möchte die Fraktion wissen, ob sich Büttner bei Projektvergaben oder Förderentscheidungen zugunsten seiner Geschäftspartner eingesetzt hat.

Verbindungen zu PEBS und weiteren Projekten

Hintergrund der Nachfragen sind mehrere bekannte Verbindungen. Büttner fungiert als Schirmherr der gemeinnützigen PEBS gUG, deren Geschäftsführer einer der Tatverdächtigen ist. Die Gesellschaft sammelt nach eigenen Angaben Spenden für Erinnerungsarbeit und Gedenkorte. Darüber hinaus soll Büttner Mehrheitsgesellschafter einer weiteren Projektgesellschaft sein, an der ebenfalls Personen aus seinem geschäftlichen Umfeld beteiligt sind.

Landtag prüft mögliche Interessenkonflikte

In seinem Schreiben betont Lüders die Trennung zwischen strafrechtlichen Ermittlungen und politischer Verantwortung. „Die Aufklärung des Brandanschlags ist Sache der Polizei, die Tätigkeit des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg ist Sache des Landtages.“ Deshalb müssten die offenen Fragen zu den wirtschaftlichen Aktivitäten des Beauftragten zeitnah geklärt werden.

Landtagspräsidentin Liedtke hat bereits ein Gespräch mit Büttner geführt und prüft derzeit Angaben zu dessen Beratungsgesellschaft. Mit der Sitzung am 10. Juni 2026 könnte sich nun erstmals das Präsidium des Landtages offiziell mit den geschäftlichen Verbindungen und möglichen Interessenkonflikten des Antisemitismusbeauftragten befassen. Parallel dazu laufen die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg gegen die beiden 25-jährigen Tatverdächtigen weiter. Büttner wird in dem Verfahren als Zeuge geführt. Eine Beteiligung am Brandanschlag weist er zurück. Auch einen Rücktritt schließt er derzeit aus.

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