Es gehe hierbei auch um Prioritäten, sagte Faeser. „Dann hätten die Ermittlungsbehörden auch mehr Luft, die wirklich schlimmen Taten zu bekämpfen“, so die Ministerin. Die Justizminister von Bund und Ländern verhandeln derzeit über eine Korrektur.
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Besitz kinderpornografischer Inhalte ab 14 Jahren ein Verbrechen
Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gelten seit 2021 als Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Der verschärfte Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs trifft aber oft Jugendliche selbst – etwa beim sogenannten Sexting, dem digitalen Austausch sexueller Fotos und Videos. Wenn sich Jungen und Mädchen unter 14 Jahren selbst beim Sex oder der Masturbation aufnehmen, gelten die Aufnahmen demnach als Kinderpornografie, deren Besitz ab dem Erreichen der Strafmündigkeit als Verbrechen strafbar ist.
Der Anwalt Ursus Koerner von Gustorf wies zuletzt in einem Bericht des Tagesspiegels auf die Probleme mit dem Gesetz. Weil die Mindeststrafe ein Jahr sei, müsse es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Dort gebe es meist nur Freispruch oder Urteil. Oft würden die Fälle zudem die Falschen treffen – wie etwa eine Mutter, die in einer Elterngruppe auf das Problem aufmerksam machen wollte.
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