Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Strafrechts beim Einsatz von K.O.-Tropfen. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, wie LTO berichtet.
Demnach sollen Täter, die K.O.-Tropfen bei einer Vergewaltigung oder einem Raub eingesetzt haben, künftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Bisher gibt es keine spezifische Regelung für solche Fälle im Strafgesetzbuch.
Justizministerin Hubig begründete die Initiative damit, dass der Rechtsstaat den Betroffenen von schweren Übergriffen „fest zur Seite stehen“ und zugleich ein klares Signal an die Täter senden müsse.
Um die geplante Strafverschärfung umzusetzen, sollen K.O.-Tropfen im Sinne des Strafgesetzbuches künftig als „gefährliches Mittel“ eingestuft werden. Dies würde es ermöglichen, den Einsatz der Substanzen bei Sexualdelikten und Raubüberfällen mit einer höheren Strafe zu ahnden.
Betroffene von K.O.-Tropfen oft traumatisiert
K.O.-Tropfen sind Substanzen, die Opfern heimlich verabreicht werden, um sie zu betäuben oder willenlos zu machen. Die Täter nutzen den wehrlosen Zustand dann für Vergewaltigungen oder Raubüberfälle aus.
Die Betroffenen sind oft schwer traumatisiert, da sie sich in der Regel nicht an die Tat erinnern können und erst im Nachhinein von dem Übergriff erfahren. Zudem ist der Einsatz von K.O.-Tropfen schwer nachzuweisen, da die Substanzen schnell vom Körper abgebaut werden.
Mit der geplanten Strafverschärfung will das Bundesjustizministerium nun die strafrechtlichen Konsequenzen für die Täter erhöhen und den Opferschutz stärken. Wann der Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht und im Bundestag beraten wird, ist noch offen.
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