Altersvorsorge

Bundesrat entscheidet über Reform der privaten Altersvorsorge

Die Bundesregierung hat die private Altersvorsorge grundlegend umgebaut. Der Bundesrat entscheidet am Freitag über die Ablösung der Riester-Rente ab 2027.

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Die private Altersvorsorge wird reformiert.

Die private Altersvorsorge wird reformiert.

© Benjamin Nolte/dpa Themendienst

Die Bundesregierung hat die private Altersvorsorge grundlegend umgebaut. Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz, das die Riester-Rente ab 2027 ablösen soll – mit einfacheren Regeln, höheren Zulagen und neuen Anlageformen.

Das Gesetz zur neuen privaten Altersvorsorge nimmt am Freitag im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde, danach kann es in Kraft treten. Ziel der Vorlage aus dem Bundesfinanzministerium ist, mehr Menschen zum privaten Sparen für die Rente zu bewegen. Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge sei „aktuell zu kompliziert und wird zu wenig genutzt“, heißt es aus dem Ministerium. Sie solle „deutlich einfacher, günstiger und flexibler werden“.

Kritik an Riester-Rente

Bei der 2002 eingeführten Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert wird und eine lebenslange monatliche Rente garantiert. Die Regelungen gelten als kompliziert, die Verwaltungskosten als hoch. Zudem kann nur ein kleiner Teil der Beiträge risikoorientiert angelegt werden, hohe Renditen sind damit kaum möglich. Seit 2018 ist die Gesamtzahl der Verträge rückläufig.

Standardprodukt mit Kostendeckel

Ab dem 1. Januar 2027 soll ein leicht verständliches Standardprodukt eingeführt werden, das jeder Anbieter – also Banken, Sparkassen und Versicherungen – im Portfolio haben muss. Neben Produkten mit garantierter Auszahlungssumme soll es auch Altersvorsorge-Depots ohne Garantie geben, bei denen etwa in Fonds investiert werden kann. Für das Standardprodukt ist ein Kostendeckel von einem Prozent vorgesehen, Abschluss- und Verwaltungskosten sollen über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden.

Neu ist die Aufnahme von Selbstständigen in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen. Damit wolle die Koalition der Tatsache Rechnung tragen, „dass Selbstständige besonders häufig von prekären Lebensverhältnissen im Alter betroffen sind“.

Höhere Zulagen geplant

Die bisherige Grundzulage von 175 Euro pro Jahr soll durch eine proportionale Förderung abgelöst werden: Künftig gibt es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat dazu – bis zu einer Höhe von 360 Euro. Bei einem Sparbeitrag von 360 bis 1.800 Euro im Jahr gibt es noch 25 Cent staatliche Förderung je Euro. Insgesamt liegt die Förderung damit bei bis zu 540 Euro pro Jahr. Familien bekommen die volle Kinderzulage von 300 Euro jährlich bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro.

Verbraucherschützer kritisieren Kostendeckel

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält die auf maximal ein Prozent gedeckelten Kosten für zu hoch. Das Ratgeberportal Finanztip rechnet vor: Wer 40 Jahre lang jährlich einzahlt und sechs Prozent Rendite pro Jahr erzielt, habe bei günstigen Kosten von 0,2 Prozent rund 269.000 Euro nach Steuern. Bei Ausreizung des Kostendeckels von einem Prozent betrage das Endvermögen nur rund 219.000 Euro – 50.000 Euro weniger.

In einem weiteren Schritt ist die sogenannte Frühstart-Rente geplant. Kinder und Jugendliche vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sollen ein individuelles Altersvorsorgedepot erhalten, für das monatlich zehn Euro vom Staat als Zuschuss vorgesehen sind. Beginnen soll es rückwirkend zu 2026 zunächst mit dem Geburtenjahrgang 2020. Geplant ist eine zwölfjährige Ansparphase mit anschließendem Übergang in das System der steuerlich geförderten privaten Vorsorge. (mit AFP)

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