Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante steuer- und abgabenfreie 1000-Euro-Entlastungsprämie für Arbeitnehmer zunächst gestoppt. Das zustimmungspflichtige Gesetz erhielt am Freitag im Bundesrat nicht die notwendige Mehrheit. Reaktionen aus der Wirtschaft und Teilen der CDU fallen positiv aus, die geplante Maßnahme wird deutlich kritisiert.
Wirtschaft begrüßt Stopp, CDA-Chef schlägt Alternative vor
Industrie und Handwerk haben den Stopp der Entlastungsprämie durch den Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Die verweigerte Zustimmung der Länder sei „die erforderliche Notbremsung“, erklärte der Präsident der Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian. Eine gut gemeinte Prämie dürfe nicht zu neuem Erwartungsdruck und zusätzlichen Kosten für die Unternehmen führen. „Symbolpolitik ohne saubere Finanzierung trägt nicht“, sagte Adrian. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, sprach von einer korrigierten „gravierenden Fehlentscheidung“. Es sei nicht hinnehmbar, in einer anhaltenden Energiepreiskrise ausgerechnet jene Betriebe zur Kasse zu bitten, die selbst unter hohen Kosten litten.
Auch der CDU-Wirtschaftsrat zeigte sich erleichtert. Die Prämie hätte die Verantwortung einseitig auf die Arbeitgeber verlagert, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der Augsburger Allgemeinen. Statt kurzfristiger Maßnahmen brauche es Strukturreformen in der Steuerpolitik und beim Bürokratieabbau. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warb dagegen für Direktzahlungen, die versteuert werden müssten und damit sozial gerecht seien.
Der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels CDA, Dennis Radtke, schlug als Alternative vor, stattdessen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld bis zu 1000 Euro steuerfrei zu stellen. „Das wäre ein pragmatischer Weg, um Leistung unmittelbar anzuerkennen und Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen konkret zu entlasten“, sagte Radtke der Deutschen Presse-Agentur. Die Bundesregierung habe Entlastungen angekündigt, nun brauche es pragmatische Lösungen. Auch Überstundenvergütungen oder vergleichbare tarifliche Sonderzahlungen sollten nach seinem Vorschlag bis zu dieser Höhe von der Steuer befreit werden.
Überraschende Pleite für Regierungsvorschlag
Der Bundesrat hatte dem Gesetz zur Einführung einer steuerfreien Entlastungsprämie am Freitag überraschend nicht zugestimmt. Die Bundesregierung kann nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu erreichen. Das Parlament hatte den Entwurf bereits beschlossen, in den meisten Fällen bestätigt der Bundesrat eine solche Entscheidung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine Prämie von bis zu 1000 Euro auszahlen können, die nicht versteuert werden muss. Zur Begründung verweist der Entwurf auf wirtschaftliche Verwerfungen infolge des Iran-Krieges, die für viele Bürgerinnen und Bürger eine zunehmende Belastung darstellten. Die Bundesregierung hat dabei nach eigenen Angaben vor allem die hohen Energiepreise im Blick.
Entlastungsprämie: Arbeitgeber dämpfen Erwartungen
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Länder kritisieren Verteilung der Kosten
Die Kritik der Länder richtet sich vor allem gegen die Lastenverteilung. Die durch die Prämie verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden, hieß es. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme dagegen allein dem Bund zugute.
Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warf dem Bund vor, er plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung. „Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen“, sagte Kretschmann. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) erklärte: „Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich.“ Der Bund müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen übernehmen.
Die Länder verweisen darauf, dass der Bund wiederholt Maßnahmen beschließe, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gingen. Um eine grundsätzliche Regelung dieser Frage ringen beide Seiten seit Langem. Den Staat kostet die Steuerfreiheit nach Angaben des Gesetzentwurfs bis zu rund 2,8 Milliarden Euro. Die Prämie ist beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig, der Arbeitnehmer muss sie nicht versteuern. Vorbild sind Regelungen aus der Corona-Pandemie sowie aus der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. (mit dpa und AFP)
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