Nun knallt es also doch nicht. Michael Müller wird sich enthalten und mit Frank Henkel weiter regieren. Im Krisengetümmel der vergangenen Tage ging unter, wie es überhaupt zu diesem Konflikt kommen konnte. Hier ein Überblick, was am Freitag im Bundesrat genau ansteht:
Worüber wird abgestimmt?
Das Thema gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften wird zweimal aufgerufen. Erstens hat die CDU/SPD-Bundesregierung ein Gesetz vorgelegt, in dem die Gleichstellung von homosexuellen Paaren verbessert wird. Dabei handelt es sich um kleine Änderungen im Zivil- und Verfahrensrecht. Dem Gesetz wird Berlin zustimmen. Die SPD im Bund wollte aber mehr erreichen. Sie will die Ehe für lesbische und schwule Paare öffnen. Damit konnte sie sich gegen Kanzlerin Angela Merkel nicht durchsetzen. Um die SPD-Haltung deutlich zu machen, legte das rot-grün regierte Niedersachsen einen weiteren Antrag vor. Über diesen stritt der Senat.
Was beinhaltet der Zusatzantrag, und was bewirkt er?
Es handelt sich um eine sogenannte Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ehe für alle Paare zu öffnen und gleichgeschlechtlichen Paaren das volle gemeinschaftliche Adoptionsrecht zu gewähren. Die Mehrheit für den Antrag gilt als sicher – auch ohne die Zustimmung von Berlin. Alle Länder ohne CDU-Beteiligung wollen dafür votieren. Bewirken wird die Entschließung allerdings nichts, weil die Bundesregierung bei ihrer ablehnenden Haltung bleibt.
Warum wurde der Antrag zum Streit?
Es ist üblich, dass jede Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten zu allen im Bundesrat aufgerufenen Themen vorab festlegt. Die SPD machte im Senat schnell klar, dass sie zustimmen will, doch die CDU blockierte. Für den Streitfall sieht der Koalitionsvertrag Enthaltung vor. So ist es in allen Bundesländern geregelt.
Wie läuft eine Abstimmung ab?
Ganz anders als in Parlamenten. Es werden nur Ja-Stimmen gezählt. Der Bundesratspräsident ruft einen Antrag oder ein Gesetz auf. Dann fragt er in den Saal, wer dafür ist. Die anwesenden Haupt-Vertreter der 16 Länder heben die Hand – oder sie lassen es. Gegenstimmen oder Enthaltungen werden nicht extra abgefragt.
Gibt es Ausnahmen von dem Verfahren?
Ja. Die Länder haben auch die Möglichkeit, eine länderweise Abstimmung zu beantragen. Dann fragt der Bundesratspräsident jedes Land einzeln ab, ob es für den Antrag ist. In diesem Fall antworten sie mündlich, sie können „Ja“ oder „Nein“ sagen. Diese Art der Abstimmung ist aber selten.
Sind dann gespaltene Voten erlaubt?
Nein, es kam aber schon vor. Die Abstimmung zum rot-grünen Zuwanderungsgesetz 2002 wurde so berühmt. Das Gesetz stand im Bundesrat auf der Kippe, es kam auf die Stimme von Brandenburg an. Eigentlich hätte das SPD/CDU-regierte Land sich wegen Uneinigkeit enthalten müssen. SPD-Ministerpräsident Manfred Stolpe sagte trotzdem „Ja“, CDU-Innenminister Jörg Schönbohm neben ihm „Nein“. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) wertete das als Zustimmung und das Gesetz als angenommen.
Hatte das Folgen?
Es kam zu lautstarken Auseinandersetzungen. Schon das war ein Ereignis, weil im Bundesrat Klatschen, Zwischenrufe oder sonstige Aktionen nicht üblich sind. Außerdem landete das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, das es dann aus formalen Gründen kippte. Wowereit hätte die Stimme Brandenburgs nicht werten dürfen, weil die Haltung nicht eindeutig gewesen sei. Das Grundgesetz verlange eine Einheitlichkeit der Stimmabgabe.
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