Bundestag

350 Millionen Euro für DDR-Renten: Bund beschließt Finanzspritze für Ostdeutschland

Länder und Kommunen erhalten vom Bund zusätzliche Mittel. Der Osten profitiert, aber auch die zahlungsstarken Länder Bayern, Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg.

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Die Abgeordneten des Bundestags stimmen über die Absetzung des Tagesordnungspunktes der Wahl von Richtern für das Bundesverfassungsgericht ab.

Die Abgeordneten des Bundestags stimmen über die Absetzung des Tagesordnungspunktes der Wahl von Richtern für das Bundesverfassungsgericht ab.

© Niklas Treppner

Der Bundestag hat am Donnerstag das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz verabschiedet. Von 2026 bis 2029 stellt der Bund jährlich rund eine Milliarde Euro zur Verfügung, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, es soll rückwirkend zum 1. Januar gelten. Für das Vorhaben stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Die Linke hatte mehr Hilfen für den Osten gefordert. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Ein zentraler Teil der Hilfen fließt in die ostdeutschen Länder: Rund 350 Millionen Euro pro Jahr soll der Bund zur Entlastung bei den Rentenzahlungen aus dem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR beitragen – etwa für frühere Beschäftigte von Nationaler Volksarmee und Volkspolizei. Der vom Osten zu tragende Anteil sinkt von 50 auf 40 Prozent, der Bundesanteil steigt entsprechend auf 60 Prozent. Damit sollen sich nach Angaben der Bundesregierung die finanziellen Spielräume der ostdeutschen Länder deutlich verbessern.

Hilfe für verschuldete Kommunen

Weitere 250 Millionen Euro jährlich sind für finanzschwache Flächenländer vorgesehen, um Kommunen mit hohen Kassenkrediten zu entlasten. Die Mittel sollen die Handlungsfähigkeit vor Ort sichern und beispielsweise Kitas, Schwimmbädern oder Bibliotheken zugutekommen. Die Verteilung richtet sich nach den kommunalen Schuldenbeständen zum Stichtag 31. Dezember 2024, womit Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland betroffen sein dürften.

„Das ist ein ganz starkes Zeichen der Solidarität des Bundes mit den Ländern und Kommunen“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thorsten Rudolph.

Auch finanzstarke Länder profitieren

Zusätzlich fließen 400 Millionen Euro pro Jahr an die finanzstarken Geberländer im Länderfinanzausgleich – Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Ihre Umsatzsteuerabschläge werden entsprechend gesenkt. Die finanzschwachen Länder erhalten zum Ausgleich erhöhte Bundesergänzungszuweisungen.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme kritisiert, der Gesetzentwurf greife angesichts der Verschuldung der Kommunen „zu kurz“. Eine spürbare Entlastung werde damit nicht eintreten. Auch der Ausschluss der Stadtstaaten von Teilen der Entlastungen widerspreche dem föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Bundesregierung wies die Forderung nach höheren Zahlungen in ihrer Gegenäußerung zurück, bedarf aber der Zustimmung des Bundesrates.

Linke wollte mehr Unterstützung für Ost-Länder

Die Linksfraktion lehnte das Gesetz ab, weil ihr die Hilfen nicht weit genug gehen. In zwei eigenen Anträgen forderte sie eine umfassendere Altschuldenhilfe sowie einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“ als verbindliche Grundlage für Förderprogramme des Bundes. Der bislang verbreitete Königsteiner Schlüssel benachteilige strukturschwache Länder wie Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, während wirtschaftsstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg regelmäßig höhere Mittelanteile erhielten, heißt es in dem Antrag.

Zudem verlangte die Fraktion, die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Ostdeutschland vollständig durch den Bund zu übernehmen. Hohe Verbindlichkeiten aus dem DDR-Wohnungsbau erschwerten dort Investitionen etwa in energetische Sanierungen. Beide Anträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt.

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