Am 11. Februar findet die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin statt. Seit Dienstag werben wieder Plakate für die Kandidatinnen und Kandidaten. Am Wahltag dürfen dann in 455 von 2256 Berliner Wahlbezirken rund 550.000 Berlinerinnen und Berliner noch einmal abstimmen. Ab Mittwoch sollen sie Wahlunterlagen zugestellt bekommen.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler ruft dazu auf, sich rege zu beteiligen. „Es ist wichtig, dass möglichst viele Berlinerinnen und Berliner von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Stimme abzugeben“, sagte Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist ein ganz wichtiger Punkt auf meiner Agenda in den nächsten Wochen, dafür noch kräftig die Werbetrommel zu rühren“, so der Verwaltungswissenschaftler. „Wir wollen eine Wahlbeteiligung um den Wert erreichen, den wir bei der Wiederholungswahl im vergangenen Februar hatten, also um die 60 Prozent.“
„Wenn wir eine niedrige Wahlbeteiligung bekommen, dann schadet das unserer Demokratie“, warnte Bröchler. „Weil dann deutlich wird, dass der Gang zum Wahllokal oder auch die Briefwahl als nicht so wichtig betrachtet werden.“ Aber Wählen sei wichtig. „Wir müssen auch unter diesen erschwerten Bedingungen zeigen, dass wir für unsere Demokratie stehen.“
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Erschwerend komme allerdings der Wahltermin hinzu. „Es ist der letzte Tag der Winterferien. Viele werden dann im Urlaub sein und vielleicht erst am Sonntag zurückkommen“, so der Landeswahlleiter. Umso wichtiger sei diesmal die Möglichkeit der Briefwahl.
Landeswahlleiter sieht eine besondere Verantwortung für Berlin
„Für uns als Bundesland ist eine akzeptable Wahlbeteiligung wichtig, aber auch im Blick auf den Bund in einem Wahljahr, in dem wir noch drei Landtagswahlen haben werden“, sagte Bröchler. „Da ist die Frage, welches Signal geht von Berlin aus. Daraus erwächst in besonderem Maß eine Verantwortung.“
Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 hatte es in Berlin zahlreiche Pannen und Probleme gegeben. Der Bundestag hatte daraufhin im November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass deswegen in 327 der 2256 Wahlbezirke neu gewählt werden müsse, außerdem in 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Dagegen hatte die Unionsfraktion im Bundestag geklagt, weil sie das für nicht weitgehend genug hielt.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 19. Dezember, dass die Wahl in 455 Wahlbezirken inklusive der zugehörigen Briefwahlbezirke wiederholt werden muss – und zwar mit Abgabe der Erst- und Zweitstimme (Az. 2 BvC 4/23).
Wiederholungswahl dürfte an Stimmverteilung im Bundestag wenig ändern
An der Stimmverteilung im Bundestag dürfte die Wiederholung insgesamt wenig ändern. Das Parlament hat derzeit 736 Abgeordnete, davon 29 aus ganz Berlin. Laut Simulationsrechnungen könnten in Berlin zwei bis drei Mandate zwischen den Parteien neu verteilt werden.
Allerdings könnte es überraschende Folgen für andere Bundesländer geben. Nach der Teilwiederholung wird das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 insgesamt neu festgestellt. „Es kann daher zu länderübergreifenden Verschiebungen bei der Sitzverteilung kommen“, heißt es in Informationen der Bundeswahlleiterin Ruth Brand. „Somit können auch in anderen Bundesländern neue Mandatsgewinne und -verluste entstehen.“
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