Tobias, der nur seinen Vornamen nennen möchte, würde gerne mehr Verantwortung für seinen Sohn übernehmen. „Aktuell ist lediglich ein eingeschränktes Umgangsrecht für mich möglich als leiblicher Vater.“ Das bedeute in seinem konkreten Fall, er dürfe zweimal in der Woche jeweils drei Stunden seinen Sohn sehen. „Das ist einfach viel zu wenig.“ Seine Lage sei mit der von Großeltern vergleichbar, erklärt der Kläger aus der Nähe von Halle (Saale).
Familie
Bundesverfassungsgericht erweitert Elternbegriff
Eigentlich geht es um Vaterschaftsanfechtung. Doch das höchste deutsche Gericht rüttelt auch am Verständnis von Elternschaft. Für den Kläger heißt das Urteil...
Anna Ross
Jacqueline Melcher
Sabina Crisan und Marco Krefting
dpa
4 Min
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ARCHIV - Der leibliche Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt (Symbolbild).
© Sebastian Gollnow/dpa