Nahverkehr

Sicherheitsbedenken: BVG verbietet E-Scooter in Bussen, Bahnen und auf Bahnhöfen

Die BVG verbietet künftig E-Roller in ihren Fahrzeugen und Zügen sowie auf Bahnhöfen. Grund sind die verwendeten Akkus.

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Ab dem 1. Mai müssen E-Roller draußen bleiben: Die BVG verbietet die Mitnahme.

Ab dem 1. Mai müssen E-Roller draußen bleiben: Die BVG verbietet die Mitnahme.

© Britta Pedersen/dp

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden ab dem 1. Mai 2024 E-Tretroller verbieten. Davon sind nicht nur Fahrzeuge und Züge betroffen, sondern auch Bahnhöfe. Als Grund nennt die BVG in einer Erklärung Sicherheitsbedenken bei den Lithium-Ionen-Akkus. Diese würden derzeit noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards erfüllen, heißt es von den Verkehrsbetrieben am Dienstag. Ein brandschutztechnisches Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt seien. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte das Verbot zuvor empfohlen.

Das stadtweite Verbot gilt ab dem 1. Mai und wird über die BVG-Nutzungsordnung abgesichert. Ausgenommen von dem Verbot sind E-Fahrräder, E-Rollstühle oder elektrische Seniorenmobile. Sie sollen bereits höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen als die Roller. Ab der kommenden Woche sollen die Fahrgäste über die Anzeigen und Ansagen über die neue Regelung informiert werden. Weitere Verkehrsunternehmen anderer deutscher Städte hatten die Roller bereits in der vergangenen Woche verboten.

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