Chaos auf dem Schreibtisch

Darf der Arbeitgeber mich zum Aufräumen zwingen?

Von Chefs ungern gesehen: Ein Arbeitsplatz, der im Chaos versinkt.

BLZ
2 Min
Kreatives Chaos am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit in deutschen Büros.

Kreatives Chaos am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit in deutschen Büros.

© picture alliance / Andrea Warnecke/dpa-tmn

Ja, das darf er. „Der Schreibtisch beziehungsweise der Arbeitsplatz gehört, simpel gesagt, dem Arbeitgeber“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Deshalb darf er auch entscheiden, wie es da zugeht.“

Arbeitsrecht-Experte: Arbeitgeber muss Privat-Deko und Unordnung nicht dulden

Umgekehrt haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf private Deko am Arbeitsplatz. Eine Einschränkung gibt es allerdings – nämlich den Grundsatz „gleiches Recht für alle“. „Er muss es allen verbieten oder allen erlauben“, sagt Markowski.

Ansonsten hat der Arbeitgeber aber fast alle Freiheiten, wenn es um den Zustand von Arbeitsplätzen geht: So kann er zum Beispiel plötzlich entscheiden, dass er Privat-Deko oder Unordnung auf Schreibtischen nicht mehr erlaubt – auch dann, wenn er es vorher stillschweigend geduldet hat.

Streit um den Arbeitsplatz ist Fall für den Betriebsrat

Die Frage nach dem Zustand der Arbeitsplätze ist übrigens ein klassischer Fall für den Betriebsrat, sagt Markowski. Denn die Mitarbeitervertretung darf in solchen Fällen mitbestimmen, per Betriebsvereinbarung zum Beispiel. Dort lassen sich dann auch Details klären – ob es etwa genug Schubladen und Schränke für die Dinge gibt, die nicht mehr auf dem Schreibtisch herumliegen sollen. (dpa/tmn)

      
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