Ob Mastercard, Visa oder American Express – Käufe mit diesen Kreditkarten sind zusätzlich zum europäischen Verbraucherrecht abgesichert. Chargeback heißt das Verfahren, mit dem Kunden sich ihr Geld zurückholen können, wenn etwa ein Hotelaufenthalt doppelt abgebucht wurde oder ein Händler einen zu hohen Betrag eingezogen hat.
„Chargeback ist eine Grundfunktion jeder unserer Karten“, sagt Mastercard-Deutschlandchef Peter Robejsek in Frankfurt (Main), „hat ein Kunde eine Ware oder Dienstleistung nicht erhalten und führt eine Auseinandersetzung mit dem Händler zu keiner vernünftigen Lösung, gibt es das Geld zurück, sofern der Kunde mit der nötigen Sorgfalt agiert hat.“ Josefine Lietzau, Bankenexpertin beim Online-Ratgeber finanztip.de, erklärt, dass Chargeback ein Verfahren ist, das aus dem amerikanischen Verbraucherrecht stammt. Die Kartenunternehmen verpflichten die Banken, es anzuwenden.
Finanztipp
Chargeback: Wer mit Kreditkarte zahlt, ist im Vorteil
Das Chargeback-Verfahren für Kredit- und Debitkarten sichert Verbraucher ab. Sie bekommen ihr Geld zurück, wenn sie etwa eine Ware nicht erhalten haben.
Mechthild Henneke
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Das sogenannte Chargeback-Verfahren sichert Kunden ihr Geld, wenn es mit der Warenzustellung mal nicht klappt.
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