Ganz offensichtlich fügt es sich glücklich für Claudia Pechstein, dass die Gewerkschaft der Polizei ihren Sitz in der Stadt hat, aus der die Eisschnellläuferin stammt: Berlin. Jedenfalls fällt die Interessenvertretung von 173.000 Polizisten zunehmend öfter dadurch auf, dass sie sich von Pechstein in deren Kampf gegen die Sportinstitutionen einspannen lässt.
Nun hat sie der 2009 wegen erhöhter Retikoluzytenwerte zwei Jahre aus dem Verkehr gezogenen Athletin Flankenschutz gegeben, indem sie Anzeige gegen die Anwälte des von Pechstein, 41, in einem Zivilprozess in München verklagten Eisschnelllaufweltverbandes ISU erstattete. Womöglich um die Kollegen von der Staatsanwaltschaft München, wo die Sache unter dem Aktenzeichen 231 Js 204095/13 geführt wird, zu größerem Eifer in der Bearbeitung anzuhalten, als wenn Pechstein selbst angezeigt hätte.
Die GdP verdächtigt die angesehenen ISU-Anwälte Dirk-Reiner Martens und Christian Keidel des versuchten Prozessbetruges. Die Juristen hätten in ihrem Schriftsatz vom 13. Juli 2013 behauptet, „dass keine der von der Klägerin seit 2009 genommenen Proben Retikulozytenwerte außerhalb der Norm aufwiesen“, bringt die GdP vor, und auch, dass Martens das in der Verhandlung vor der 37. Kammer des Landgerichts München I am 25. September 2013 so mündlich vorgebracht habe, obwohl „diese Behauptung nachweislich falsch ist“.
Die GdP folgert: „Die Verdächtigen versuchten, sich einen Prozessvorteil zu erheischen, indem sie vor Gericht logen.“ Und Josef Scheuring, der GdP-Vorsitzende der Bundespolizei, sagt: „Mit dieser Lüge wollten die Anwälte glaubhaft machen, dass die Werte, die 2009 zur Sperre von Polizeihauptmeister Pechstein führten, durch Manipulation verursacht worden seien.“ Der für die ISU tätige Jurist Dirk-Reiner Martens gab sich überrascht von dem Strafantrag, wollte aber im derzeitigen Stand des Verfahrens nicht Stellung nehmen zum Vorwurf. Pechstein hat ein Schmerzensgeld in Höhe von 3,5 Millionen Euro im Sinn, Fachleute halten aber schon ihre Klage in München für unzulässig.
Die GdP behauptet, bei Pechstein seien seit 2009 in mindestens sechs Fällen erneut erhöhte Retikulozyten gemessen worden, was Pechstein vorzugsweise auf eine vorgeblich vom Vater vererbte Blutanomalie zurückführt. Sie stellte Selbstanzeige, um in einem neuen Verfahren eine neue Bewertung ihrer Auffälligkeiten zu erzwingen. Die ISU verzichtete darauf − auch weil die Rechtslage insoweit geändert ist, dass aufgrund nur eines abweichenden Wertes heute kein Athlet mehr gesperrt würde. (BLZ/dpa)
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