In Dänemark muss eine Transfrau ihre Strafe in einem Männergefängnis absitzen, obwohl sie ihr juristisches Geschlecht von männlich auf weiblich geändert hat. Das Landgericht von Ostdänemark urteilte am Mittwoch, dass die Gefangene ansonsten „ein nicht unwesentliches Sicherheitsrisiko für die weiblichen Insassinnen“ wäre.
Die 62-Jährige sitzt unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung im Gefängnis. Sie hatte 2015 während ihrer Haftstrafe ihr juristisches Geschlecht ändern lassen, sich aber bislang keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen.
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Dänisches Gericht: „Biologisches Geschlecht“ im Recht ausschlaggebend
Das Gericht urteilte, es stelle keinen Verstoß gegen das Recht im Strafvollzug dar, wenn Leibesvisitationen und die Abgabe von Urin von Männern durchgeführt würden. Das Recht beziehe sich auf das „biologische Geschlecht“ eines Menschen. Dem dänischen Recht zufolge müssen Leibesvisitationen im Gefängnis von einer Person desselben Geschlechts ausgeführt werden.
Das Gericht urteilte zudem, dass die Unterbringung der Klägerin in einer Einheit für Männer ihre Rechte nicht verletze, weil es nicht um eine Missachtung ihres juristischen Geschlechts gehe. Vielmehr gehe es um Sicherheitsgründe.
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